Aufsatz 
Über die Radioaktivität einiger Süßwasser-, Mineral- und Thermal-Quellen des Taunus
Entstehung
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II.

18

Übersicht über die Berechtigungen des Realgymnasiums.

Das Reifezeugnis berechtigt

1.

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III.

zum Studium des Rechts und der Staatswissenschaften und zur Zulassung zu den juristischen Prüfungen und den Prüfungen für den höheren Verwaltungsdienst,

zum Studium in der philosophischen Fakultät, zur Zulassung zu der Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und der Staatsprüfung für Nahrungsmittel-Chemiker,

zum Studium an den Technischen Hochschulen, zur Zulassung zu den Diplomprüfungen, zu der Doktor-Ingenieurprüfung, zur Prüfung für den Staatsdienst im Baufach, sowie zu den Prüfungen für die höheren Baubeamten des Schiffsbau- und Schiffsmaschinenbaufaches der Kaiserlichen Marine,

zum Studium an den Bergakademien und zur Zulassung zu der Prüfung für den höheren Staatsdienst in der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung,

zum Studium an den Forstakademien und zur Zulassung zu den Prüfungen für den Königlichen Forst-Verwaltungsdienst(Zeugnis in der Mathematik unbedingt genügend),

zum Eintritt in den höheren Post- und Telegraphendienst,.

zur Aufnahme in das Akademische Iustitut für Kirchenmusik in Berlin,

zum Eintritt in die Offizierlaufbahn in der Armee unter Erlals der Fähnrichs-Prüfung,

zum Eintritt in die Marine-Offizierlaufbahn unter Erlals der Seekadettenprüfung,

zum Studium der Tierarzneikunde,

zum Studium der Medizin, zur Aufnahme in die Kaiser-Wilhelm-Akademie und zur Zulassung zu der medizinischen Staatsprüfung,

zur Zulassung zu der Präfung für das Lehramt für Landwirtschaft an Landwirtschafts- schulen.

Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Prima berechtigt

zum Eintritt als Supernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern,

zum Eintritt als Zivil-Applikant für das Marine-Intendantur-Sekretariat,

zum Eintritt als Aspirant für das Verwaltungs Sekretarjat bei den Kaiserlichen Werften,

zum Eintritt in die Zahlmeister-Laufbahn bei der Marine(im Bedürfnisfalle genügt schon das Reifezeugnis für Prima).

Das Zeugnis der Reife für die Prima berechtigt

zur Zulassung zu der Landmesserprüfung,

zur Zulassung zu der Markscheiderprüfung.

zur ausnahmsweisen Zulassung als Studierender an einer Technischen Hochschule mit der Berechtigung, die Diplomprüfung abzulegen, ¹)

zum Studium der Zahnheilkunde und zur Zulassung zu der zahnärztlichen Prüfung,

zum Eintritt in den Dienst der Reichsbank,

zur Zulassung zu der Fähnrichsprüfung.

zur Zulassung zur Seekadetteneintrittsprüfung(Zeugnis im Englischengut).

Das Zeugnis der Reife für die Obersekunda berechtigt

zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.

zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät.

zur Zulassung als Hospitant an den Technischen Ilochschulen und Bergakademien.

zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf,

zum Besuch der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,

¹) Wegen Abänderung der gegenwärtig bestehenden Bestimmungen schweben Verhandlungen.