Aufsatz 
Über die Radioaktivität einiger Süßwasser-, Mineral- und Thermal-Quellen des Taunus
Entstehung
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörde.

14./3. 1904 P. S. C. übersendet einen Ministerial-Erlass, wonach§ 1, Absatz 2 der Vor- schriften über die Annahme und Anstellung der Zivil- und Militär- anwärter im Büreaudienst der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung den Zusatz erhält:Bewerber, die die Reife für Prima einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine noch höhere Schulbildung erworben haben, werden vorzugsweise perücksichtigt.

18./4. 1905. Kaiserliches Telegraphenamt teilt der Direktion mit, dass zur Aufnahme gute Vorbildung in Mathematik, Physik, Chemie und Zeichnen mit der NoteGut erforderlich ist.

als Telegraphieanwärter

15./4. 1905 P. S. CG. gibt bekannt, dass Zahlungen aus öffentlichen Kassen nur an der Kasse selbst ohne Abzug erfolgen; bei Zusendungen ist Portoabzug vorgeschrieben.

29./6. 1905 P. S. C. bestimmt, dass von nun an die Lieferung des Heizmaterials jedes Jahr öffentlich auszuschreiben und gegen festen Vertrag mit Bewilligung der zentralbehörde zu vergeben ist.

5./9. 1905 P. S. C. macht auf die Bekanntmachung des Herrn Ministers für öffentliche Arbeiten vom 19./11. 1883 Zentralblatt 1904, p. 198 aufmerksam, wo- nach die Auswahl unter den Diplomingenieuren, die sich für die Staats- laufbahn melden, unter Berücksichtigung des Bedarfs erfolgt. Es können auch Anmeldungen über Bedarf zugelassen werden, doch scheiden diese Diplomingenieure nach bestandener 2. Hauptprüfung aus und dürfen sich dannstaatlich geprüfte Baumeister nennen. Alle zur Ausbildung zugelassenen Diplomingenieure dürfen sich während der Ausbildungs- zeitKönigliche Regierungs-Bauführer(mit dem Range der Referen- darien) nennen. Mit dem Ausscheiden aus der staatlichen Ausbildung erlischt das Recht zur Führung dieses Titels.

21./2. 1905 P. S. C. übersendet einen Ministerial-Erlaſs, der auf Grund eines Rundschreibens der Direktoren der höheren Lehranstalten der Stadt Hannover gegen den übertriebenen Aufwand bei Schülerfestlichkeiten die Behörde auf- fordert, gegebenenfalls in angemessener Weise gegen solche Uber- treibungen vorzugehen.

Weitere Verfügungen laden zum Besuche von Ferienkursen ein, z. B. für die neuen

Sprachen in Göttingen und Frankfurt, für Naturwissenschaften in Berlin und Göttingen, für

Archäologie in Bonn, Trier und Berlin, für Purnen in Bonn.