Die politische Arithmetik und ihre Anwendung.
Der Name„Politische Arithmetik“ ist kein allgemein geläufiger und hat nicht selten wohl zu Missverständnissen und falschen Deu- tungen Veranlassung gegeben.
Wird auch über den Begriff„Arithmetik“ kein Zweifel ob- walten, so könnte doch Mancher in dem Beiwort„politisch“ am Ende gar staatsgefährliche Hintergedanken wittern und aus diesem Grunde nicht begreifen, was dergleichen als Unterrichtsgegenstand in einer Schule soll. Geht man indessen der Sache auf den Grund, so werden solche und ähnliche Bedenken bald schwinden. Unter poli- tischer Arithmetik verstehen ältere Schriftsteller statistische Auf- zeichnungen über volkswirthschaftliche Zustände; gegenwärtig aber begreift man unter dieser Bezeichnung denjenigen Theil der ange- wandten Mathematik, welcher zur Berechnung von Anleihen, Lot- terien, Leibrenten, Versicherungen u. s. w. dient und den Bethei- ligten über das wahre, oft in der verwickeltsten Weise absichtlich verborgene Verhältniss zwischen Leistung und Gegenleistung Auf- schluss gibt. Gewiss ist man berechtigt die politische Arithmetik als einen für die Praxis sehr wichtigen Gegenstand hinzustellen, der nicht blos für Finanzmänner, für Bankiers und Geschäftsleute über- haupt Interesse haben muss, sondern unter Umständen auch für Nichtkaufleute.
Das Gebiet der politischen Arithmetik ist ein ziemlich ausge- dehntes. Dass es in der Handelsschule nicht vollständig durchgear- beitet werden kann, braucht wohl nicht weitläufig erörtert zu werden. Man wird sich auf hervorragende Zweige, die für den Kaufmann von besonderer Wichtigkeit sind, beschränken und vor allen Dingen auf ein Verständniss hinzuwirken suchen, welches dem künftigen Ge- schäftsmanne ein selbstständiges Urtheil in den einschlägigen Fragen möglich macht. Das blosse Entwickeln und Einprägen abstracter
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