Die folgende Arbeit soll einen kleinen Beitrag liefern zu der Geschichte des altrömischen Vereinswesens, welches trotz des in mancher Beziehung sehr reichen inschriftlichen Quellenmaterials noch nicht in dem Mafßze bekannt und gewürdigt ist, wie dasselbe es wohl verdient.
Allerdings müssen wir zwei wichtige Einschränkungen machen in Bezug auf die Reich- haltigkeit der Quellen. Dieselben fließen nämlich nur für die Kaiserzeit reichlich; ferner aber lassen sie uns in manchen und gerade in den für uns interessantesten Fragen fast ganz im Stich. So erfahren wir beispielsweise über die wirtschaftliche Lage der wichtigsten Vereine, der Handwerkervereine, aus den Inschriften sehr wenig; wir sind hier fast ausschließlich auf spär- liche Notizen der Schriftsteller und die Rechtsquellen angewiesen; diese letzteren aber berück- sichtigen auch nur die Verhältnisse der späteren Kaiserzeit. Dagegen erhalten wir durch die In- schriften ganz ausführlich Kunde über manche Kußrlichkeiten, welche die Vereine betreffen, über ihre innere Organisation, über ihr Bestreben durch leere Ehrendekrete sich Gönner und Wohl- thäter zu verschaffen, über ihre sacralen Beziehungen u. a. Verhältnismäßig selten dagegen läßt sich aus den Inschriften etwas über den Zweck der Vereinigung, vielfach sogar nicht einmal etwas über die Natur des Handwerks des genannten Collegs entnehmen ¹). So vielgestaltig das römische Vereinsleben in den Inschriften auch erscheint, so reducieren sich die Vereine der Kaiserzeit auf wenige Kategorien: 1. die rein sacralen, 2. die Handwerkervereine und sonstigen Berufsgenossenschaften, 3. die collegia tenuiorum, das sind Vereine Armerer, welche eine Kasse besitzen zu gegenseitiger Unterstützung— nur eine Art derselben sind die Sterbekassenvereine (collegia funeraticia) ²)— und endlich gehören dazu 4. noch die militärischen Vereine, welche
¹) Sehen wir von den Beziehungen zur Religion ab, welche jeder Art von Vereinen eigentümlich sind, so kennen wir nicht einmal den eigentlichen Zweck der Berufsgenossenschaften der älteren Zeit bis etwa zur Mitte des 2. Jahrh., d. h. bis zur Einrichtung der collegia, welche»idcirco instituta sunt, ut necessariam operam publicis utilitatibus exhiberent«.(Dig. 50, 6, 5,§ 12, vgl. Kap. III). Trotz der entgegengesetzten Behauptung Herzogs (Gall. Narb. p. 189) ist es keineswegs gewiß, daß die alten 8 Handwerkergilden von Numa gegründet wurden, um die Kunst des Handwerks zu pflegen und zu erhalten und weiter zu vererben wie die Zünfte des Mittelalters. Im Gegenteil, sie scheinen nach den Worten Plutarchs(Num. 17*αόιννιια ναα σρωσνν να'ενꝙ⅔ τιμι⁴μ dAππονe eæαmσ εένε τποειαρεαιοννασαρσα) wesentlich sacraler Natur gewesen zu sein. Diese Numanischen Collegien haben sonst in der römischen Geschichte kaum eine Spur hinterlassen(vgl. Mommsen de coll. pag. 29). Das collegium fabrum aber, welches schon unter den Numanischen Collegien figuriert und zu jeder Zeit, also auch schon vor den Zwangsinnungen der spâteren Kaiserzeit existierte, wird an der citierten Stelle der Digesten als Beispiel dafür angeführt, daß es des Dienstes wegen, den es in öffentlichem Interesse zu leisten habe, gegründet sei(»ut fabrorum corpus est, et si qua eandem rationem originis habent, id est idcirco instituta sunt, ut necessariam operam publicis utilitatibus exhiberent«). Die Stelle beweist also, daß in der Kaiserzeit ein wesentlicher Unter- schied zwischen den alten Numanischen Collegien und den späteren nicht mehr bestand, abgesehen davon, daß jene einige alte Ehrenvorrechte vor diesen voraus hatten(cf. Mommsen I. I. p. 31).
²) Th. Mommsen(de coll.) faßt die collegia tenuiorum für identisch mit collegia funeraticia auf, und ihm sind seither alle gefolgt, welche auf diese Vereine zu sprechen kamen. Und doch hält M.s Ansicht bei näherer Betrachtung seiner Gründe meiner Überzeugung nach nicht stand. Erst Cohn, Vereinsr. p. 100— 135


