Aufsatz 
Beobachtungen über den homerischen Sprachgebrauch : 3. Teil. Das Participium in seinen prädicativen Verbindungen
Entstehung
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Ansprüchen ausreichen, so gewähren sie denselben doch eine sehr dankenswerthe Beihülfe.

Schon längst aber wurde im Lehrer-Collegium des Gymnasiums der Wunsch em- pfunden und zur Sprache gebracht, dass die Wohlthat dieser Stiftung, nachdem im Verlaufe der Zeit die Zahl der ordentlichen Lehrer sich ansehnlich vermehrt hatte, nicht bloss auf die Amtsnachfolger der acht Stifter der Kasse beschränkt bleiben möchte. Allein eben so wenig konnten die Schwierigkeiten verkannt werden, welche sich der Ausgleichung wohlerworbener Rechte und neuzubegründender Ansprüche entgegenstellten.

Nach längeren Berathungen, welche mit Gewissenhaftigkeit zugleich die Wahrung der bestehenden Verhältnisse und das zu erreichende Ziel ins Auge fassten, ist im October v. J. eine Vereinbarung aller bisherigen Theilnehmer an der Gymnasial-Witt- wen- und Waisenkasse über Neue Statuten derselben zu Stande gekommen., welche bei vollständiger Aufrechterhaltung der überkommenen Rechte in Zukunft allen fest- angestellten, ordentlichen Lehrern des Gymnasiums bis zur Zahl von 14(welche den gegenwärtigen Bestand noch um zwei überschreitet) den Zutritt zur Wittwenkasse er- öffnen, und nach einer nothwendigen Uebergangsperiode, die noch einen Unterschied zwischen den älteren und neuen Mitgliedern festhalten muss, in nicht zu ferner Zu- kunft Allen die Aussicht auf gleiche Berechtigung gewähren.

Diese neuen Statuten der Wittwen- und Waisenkasse des Gymnasiums, welche sich schon während ihrer Berathung des fördernden Wohlwollens Eines Hochwürdigen Con- sistoriums zu erfreuen gehabt haben, sind von Hohem Senate unter dem 20 Nov. 1855 bestätigt worden. Unter den Begünstigungen, welche der Kasse durch obrigkeitliche Verfügung zu Theil geworden sind, heben wir insbesondere die Bestimmung hervor: dass in Zukunft die Inscriptionsgelder der neu aufgenommenen Schüler der Wittwen- kasse zu Gute kommen und zunächst zum Vortheile der neueiutretenden Mitglieder oder zur Bildung eines neuen Fonds verwandt werden sollen. Möge die Anstalt, die schon so lange segensreich gewirkt hat, sich auch in ihrem erweiterten Umfang unter Gottes Segen eines glücklichen Fortganges erfreuen! Möge die wohlwollende Theilnahme unserer Mitbürger auch dieser bescheidenen Stiftung freundlich zugewandt bleiben!

Mit herzlichem Danke verzeichnen wir die im vorigen Jahre der Wittwen- und Waisenkasse des Gymnasiums zugeflossenen Geschenke: den 7. Nov. 1855 von Herrn Dr. Med. A. Th. de Bary 22 fl.; den 12. Dec. von Herrn Professor Scholl:erste Gabe für den neuen Fond 2 fl.