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nasien) sich genau anschlieſsend ohne Rücksicht auf die Konfession“.*)) Neben diesem neugegründeten Landesgymnasium wurden vier Pädagogien errichtet zu Wiesbaden, Dillen- burg, Hadamar und Idstein,*)„Gelehrten-Elementarschulen“ als allgemeine höhere Bildungsanstalten für diejenigen, welche später in das Gymnasium eintreten wollten und zugleich für solche, welche in andere höhere Anstalten oder in's praktische Leben über- zugehen vorhatten. Die anderen höheren Anstalten aber, die man parallel mit dem Gym- nasium über den Pädagogien zu errichten beabsichtigte(für die technischen Fächer, für die schönen Künste u. s. w.),**) kamen nicht zu Stande; die Pädagogien lieferten vielmehr ihre Schüler, wenn sie nicht in's praktische Leben übergingen, nach einem vierjährigen Kursus ausschlielslich an das Gymnasium ab, in welches sie in der Regel mit dem 15. Lebensjahre eintraten, so dass sie nach zurückgelegtem 18. Jahre die Universität be- ziehen konnten. Um nun aber den Zusammenhang zwischen den Pädagogien als Vor- bereitungsanstalten und dem Landesgymnasium zu erhalten, wurde dem Direktor des letzteren ein Einfluſs auf jene gesichert, indem die Rektoren der Pädagogien verpflichtet waren, ihm am Schlusse jedes Schuljahres über den Zustand ihrer Anstalten Bericht zu erstatten und auch sonst, wenn er es verlangte, über den einen oder anderen Gegenstand Mitteilung zu machen.***) Doch konnte dadurch dem Ubelstande nicht abgeholfen werden, dals die in's Gymnasium aufzunehmenden Schüler nicht gleichmäfsig vorbereitet waren. Denn wenn auch der Lehrplan für alle Pädagogien derselbe war, so wurde doch nicht in allen gleich- viel geleistet. Bis die Verschiedenheiten sich ausgeglichen hatten, dauerte immer längere Zeit. Eine gleichmäfsige Vorbildung, wie sie unter einheitlicher Leitung einer vollklassigen Anstalt möglich ist, war nicht zu erzielen. Daher wurden schon von dem ersten Direktor des Landesgymnasiums wiederholt Klagen bei der vorgesetzten Staatsbehörde erhoben über die Unzulänglichkeit des Pädagogialunterrichts, besonders für das Griechische. †) Ein zweiter Nachteil der neuen Organisation war der, dals manche glaubten, das Gymnasium, die höchste Bildungsanstalt des Landes, sei eine Art Hochschule, auf welcher gröſsere Freiheit herrsche, als auf den gewöhnlichen Gymnasien. Daher fanden sich anfänglich manche ein, welche sich einem studentischen Treiben hingeben zu können glaubten, und brachten die Disziplin in Verfall. Im Jahre 1825 kam es so weit, daſs man,„um polizeiliche und andere gröbere Vergehen, besonders aufser der Schule, schneller zu untersuchen und zu bestrafen“, eine Schulkommission, bestehend aus dem Justizbeamten in Weilburg, einem Hauptmann der Garnison, dem Direktor des Gymnasiums und einem der Professoren, ein- setzte. Sie bestand bis zum Jahre 1828.
Auch der Betrieb des Unterrichts wurde durch die dem Gymnasium gegebene neue Stellung wesentlich beeinflufst.„Die neue Organisation gab der ersten Gymnasialklasse mehrere wissenschaftliche Vorträge, wodurch sie gleichsam die Stelle der bairischen Lyceen oder eines akademischen Gymnasiums(gymnasium illustre) vertritt und die Kluft, welche alle anderen Gymnasien zwischen Schule und Universität lassen, glücklich ausfüllt“. † †)
*) s. Edikt vom 24. März 1817,§ 20. **) s. Firnhaber, Nass. Simultanschule I. ***½) Verordnung vom 29. März 1817. †) Friedemann, Beiträge zur Vermittelung widerstrebender Ansichten über Verfassung und Ver- waltung deutscher Gymnasien II, p. 216. rt) Friedemann, Beiträge II, 80. Firnhaber, Nass. Simultanschule I, 304.


