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6. Die Rundverf. v. 18. dess. M. bestimmte gemäss Anordnung des Herrn Ministers, dass nach erfolgter Versetzung in die Obersekunda solchen Schülern, welche zu einem. anderen Berufe übergehen wollen. vorläufige Bescheinigungen über die bestandene Ab- schlussprüfung auszustellen sind, falls dies die Berufswahl erforderlich macht.
7. Die Rundverf. v. 9. Juli empfahl die Schrift von Marcinowski und Frommel„Bürger- recht und Bürgertugend.“ Volksbuch des Staatswesens für das Königreich Preussen, Zur Anschaffung für die Schülerbibliotheken.
8. Durch Rundverf. v. 25. dess. M. wurde der M.-E. vom 11. dess. M. mitgeteilt, be- treffend den kurz vorher in einer schlesischen Gymnasialstadt vorgekommenen Fall. dass ein Quartaner infolge ungeschickter Handhabung eines geladenen Teschings einen Sextaner erschoss.— Zugleich wurde angeordnet, dass dieser Erlass in den Anstaltsprogrammen un- ter der Rubrik VII zum Abdruck zu bringen sei.
9. Durch M.-E. v. 9. Aug., mitgeteilt durch Verf. v. 26. dess. M., wurde für den Fall. dass die Anschaffung des Werkes„Aus dem Leben Kaiser Wilhelms' von L. Schneider. weil. Geh. Hofrat und Vorleser S. Maj., für Anstaltsbibliotheken gewünscht werde, daraut hingewiesen, dass die Steffenhagensche Buchhandlung in Merseburg dieses dreibändige Werk in eleg. Einband statt des seither. Ladenpreises von 37 ½ M. zum Preise von 10 M. liefere.
10. Die Rundverf. v. 25. September brachte den M. E. v. 9. Aug. zur Kenntniss, nach welchem vierteljährliche schriftliche Uebersetzungen in das Französische auf der obersten Stufe als Klassenarbeiten zulässig sind.
11. Durch Rundverf. v. 28. Okt. wurde eröffnet, dass durch M.-E. v. 13. ej. die Königl. Prov. Schulkollegien ermächtigt seien, auf Antrag der Direktoren der Gymn. und Realgymn. in den Klassen II bis Lz die durch die Lehrpläne von 1892 für das Lateinische bestimm- ten Wochenstunden um je 1 zu erhöhen, welche Mehrstunden für die schriftlichen Ue- bungen und für grammat. und stilist. Wiederholungen oder Zusammenfassungen behufs Förderung der Lektüre zu verwenden seien. Ausserdem gestattet jener M.-E., dass behufs Erleichterung der gesch. Lehraufgabe der II die alte Geschichte in dieser Klasse nur bis zum Tode des Augustus behandelt und die folgende Zeit bis zum Untergange des west- röm. Kaiserreichs noch der Lehraufgabe der I zugewiesen werde.
12. Die Rundverf. v. 30. dess. M. teilte den M.-E. v. 19. mit, wonach am 2. Dezbr., dem Tage der allgemeinen Volkszählung, an den höheren Lehranstalten der Unterricht. nur dann auszusetzen sei, wenn die Anzahl der bei dem Zählgeschäft mitwirkenden Lehrer dies erforderlich mache. Die Lektionen einzelner bei der Zählung mitthätiger Lehrer könnten entweder ausfallen oder durch Vertretung gedeckt werden.
13. Der M.-E. v. 18. Nov., mitgeteilt durch Rundverf. v. 2. Dez., ordnete mit Aller- höchster Genehmigung an, dass am 18. Jan. 1896, dem 25 jährigen Gedenktage der Pro- klamierung des deutschen Reiches, in allen Schulen des Landes der Unterricht ausfalle und dass an den höheren Schulen nach geeigneten Ansprachen in den einzelnen Klassen seitens der Ordinarien eine gemeinsame, in Gesang und Deklamation bestehende Schulfeier für alle Schüler stattzufinden habe.
14. Die Rundverf. v. 18. Dez. teilte gemäss M.-E. v. 30. Nov. mit, dass, nachdem S. Majestät der Kaiser und König zum Ankauf von Exemplaren des Werkes„Der Krieg gegen Frankreich etc. von Prof. Lindner zum Zweck der Verteilung in Schulen u. in der Armee die Summe von 25000 M zu bewilligen geruht, der Herr Minister dem dies- seitigen Prov.-Schulkollegium 162 Exemplare mit der Bestimmung überwiesen habe, dass je 3 Ex. den höheren Schulen zu übersenden seien, wovon 1 Ex. der Bibliothek einver- leibt, die 2 andern zur Anerkennung besonders tüchtiger Leistungen unter Hinweis auf die Allerhöchste Bewilligung einzelnen Schülern als Geschenk verliehen werden sollen.
15. Unter dem 19. Dez. genehmigte das Kgl. Prov. Schulkollegium, dass von Ostern 1896 ab die Zahl der wöchentl. latein. Stunden in II und I um je 1 vermehrt werde.


