Aufsatz 
Die Goldwespen : mit Bestimmungstabellen der nassauischen und kurzer Beschreibung der übrigen deutschen Arten / Adolph Schenck
Entstehung
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d. Ein Wald enthält 35818 Klafter Holz und vermehrt ſich jährlich im Durch⸗ ſchnitt um 1 ½%; wie groß wird der Beſtand des Waldes nach 10 Jahren ſein, und wie groß war er vor 10 Jahren? 7. Hebräiſch. Zu überſetzen und zu analyſiren: 2. Sam. 7, v. 8-17,

Am 21. und 22. Februar mündliche Maturitätsprüfung unter Leitung des Herrn ꝛc.

Dr. Rumpel. Vergl. unter Lit. D. Statiſtiſche Nachrichten.

(Die Chronik umfaßt die Zeit vom 7. März 1869 bis 20. März 1870.)

C. Die wichtigſten Erlaſſe und Verfügungen der Behörden.

1.

Vom 29. April 1869 Mittheilung eines Miniſterial⸗Reſcripts vom 28. April, die Anſtellung der civilverſorgungsberechtigten Militärperſonen betreffend zur Bericht⸗ erſtattung. Vom 3. Mai. Erlaß, die Aufnahme neuer Schüler betreffend. Unter Verweiſung auf: Wieſe, Verordnunngen und Geſetze ꝛc. I., S. 178184 werden theils die geltenden Beſtimmungen in Erinnerung gebracht, theils neue Vorſchriften für einzelne Fälle gegeben. Vom 5. Mai. Die Verhandlungen der Directoren⸗Conferenz in der Provinz Preußen werden zur Kenntnißnahme mitgetheilt. Vom 20. Mai. Die Prüfungsordnung für die Candidaten des geiſtlichen Amtes im Conſiſtorial⸗Bezirke Wiesbaden wird unter dem Auftrage mitgetheilt, die Abiturienten, welche Theologie ſtudiren wollen, gelegentlich mit dem Inhalte bekannt zu machen. Vom 3. Juni. Mittheilung eines Miniſterial⸗Reſcripts vom 24. Mai, die Aufnahme von Civil⸗Eleven in die Königliche Central⸗Turnanſtalt zu Berlin betr. Vom 25. Juni. Erlaß, die Reviſion des Turnweſens an den höhexen Unterrichts⸗ anſtalten der Provinz durch Herrn Dr. Euler, Civillehrer an der Königlichen Turn⸗ anſtalt zu Berlin, betr. Auf Miniſterial⸗Reſcript vom 24. Juni. Vom 14. Auguſt. Verfügung, daß für ein Abgangszeugniß, wenn es verlangt wird, ſowie für das Abiturientenzeugniß, fortan ein Thaler zu zahlen iſt, der in die Schul⸗ kaſſe fließt. Der Director wird jedoch ermächtigt, dieſe Gebühr, wo es gerechtfertigt erſcheint, zu erlaſſen. Vom 21. Auguſt. Fremde Maturitäts⸗Aſpiranten haben für ihre Prüfung und die Ausfertigung ihres Zeugniſſes beim Beginne der ſchriftlichen Prüfung zehn Thaler zu zahlen, über deren Verwendung die Prüfungs⸗Commiſſion entſcheidet. Mittelloſen kann die ganze oder halbe Summe dieſer Gebühr erlaſſen werden. Vom 30. September. Erlaß, die neue Regelung des Schul⸗ und Eintritts⸗ oder Aufnahmegeldes betr. Von Michaelis 1869 an beträgt das jjährliche Schulgeld am

hieſigen Gymnaſium:

in Sexta und Quinta..... 8 CThaler,

in Quarta und Tertia..... 10

in Secunda und Prima.... 12

unnd wird vierteljährlich erhoben. Als Aufnahme⸗ oder Eintrittsgeld ſind von dem

einzelnen Schüler drei Thaler zu entrichten. Geſttche um Erlaß ſünd bei dem Direetor einzureichen.