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Schüler, mitunter auch beſtimmte einheimiſche in ihren Wohnungen beſuchten und genaue Inſpektion in derſelben nach allen Seiten vornahmen.
E. Phyſiſches Wohl der Lehrer und Schüler, Schulbeſuche ꝛc.
Der Erkrankung und des Todes des Profeſſors Mencke iſt oben ſchon Erwähnung geſchehen. Andere Krankheiten von Lehrern kamen im Sommerſemeſter keine vor; in der zweiten Hälfte des Winterſemeſters dagegen konnten der Geſanglehrer Drös vier Wochen lang, Conrector Schulz in vierzehn Tagen und der Director acht Tage lang wegen Krankheit die Schule nicht beſuchen. Auch 3 Schüler aus verſchiedenen Klaſſen waren genöthigt, wegen ſchwerer Krankheiten den Unter⸗ richt auf längere Zeit auszuſetzen. Bei andern Schülern kamen Schulverſaumniſſe wegen Krank⸗ heiten, beſonders in der zweiten Hälfte des Winterſemeſters, häufig vor.
2) Chronik des Gymnaſiums.
Das Schuljahr begann am 29. April Vormittags um 7 Uhr, nachdem den Tag zuvor die Prüfung der Gemeldeten und nicht von inländiſchen Gelehrtenſchulen hierher übergetretenen vorge⸗ nommen worden war, in gewöhnlicher feierlicher Weiſe bei verſammelten Lehrern und Schülern mit Geſang und Gebet, worauf die Aufnahme der neuen Schüler, Verleſen und Erklären der Ge⸗ ſetze ꝛc., erfolgte. An dieſe Vorfeier ſchloß ſich alsbald der beginnende Unterricht durch alle Klaſſen. Aufgenommen wurden 25 Schüler.
Das Winterſemeſter begann am 14. October, und es wurden 3 neue Schüler, 2 nach vor⸗ gängiger Prüfung, neu aufgenommen. 4
Ferien traten während des Schuljahres ein zu Pfingſten auf 8 Tage, im Herbſte auf 4 Wochen und zu Weihnachten 12 Tage.
Am 24. Juli fand die Feier des Hohen Geburtstages unſers Hochverehrten Herzogs durch Ausführung von muſikaliſchen Geſang⸗ und Redeübungen im Gymnaſium ſtatt. Die Feſtrede hielt der Director.
Den 31. October, am Reformationsfeſt, empfingen die confirmirten evangeliſchen Schüler mit Lehrern, nach vorausgegangener kirchlicher Vorbereitung am 30. October, mit den übrigen Commu⸗ nikanten das heilige Abendmahl in der Stadtkirche.
Ein in der zweiten Hälfte des Sommerſemeſters zur Maturitätsprüfung auf ſein Er⸗ ſuchen höheren Orts beſchiedener auswärtiger Aſpirant beſtand nicht die Prüfung.
Zu der am 1. Februar 1853 begonnenen Abiturientenprüfung hatten ſich 13 Primaner der Anſtalt gemeldet und waren ſämmtlich vom Lehrercollegium zugelaſſen worden. Denſelben geſellte die Oberbehörde zwei weitere bereits im akademiſchen Studium begriffene Examinanden zu. Unter dieſen wurden von der Prüfungscommiſſion in einer unter dem Vorſitze zweier Herzoglichen Com⸗ miſſarien am 9. März gehaltenen Conferenz vier Prüflingen die Maturitätsnote Nro. 2, den übrigen elf der dritte Grad der akademiſchen Reife zuerkannt. Die Geprüften werden(mit Aus⸗ nahme der zwei auswärtigen) den 18. März am Schluſſe des öffentlichen Redeactes aus der Anſtalt entlaſſen werden.


