Aufsatz 
Über die Mitwirkung der Aeltern zur sittlich-religiösen Bildung ihrer den öffentlichen Schulen anvertrauten Kinder
Entstehung
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Soͤhne und Toͤchter unwiderſtehlich gedrungen fuͤhlen muß? 1n d.

Aber die Erziehung iſt auch in einer andern Ruͤck⸗ ſicht der Mutter unerlaßliche Pflicht. Wie oft wird der Vater gehindert, ſich mit ſeinen Kindern zu be⸗ ſchaͤftigen! Wie oft machen ihn die Geſchaͤfte des Ta⸗ ges duͤſter und truͤbe, und weiſe Vorſicht heißt ihn, nicht einmal den Abend der Erziehung zu widmen! Wie oft rufen ihn die Pflichten ſeines Berufes Tage und Wochen und Monate lang aus der Mitte ſeiner Kinder! Soll darum das Erziehungsgeſchaͤft unterblei⸗ ben? Sollen indeſſen die Kinder ſich ſelbſt, oder was meiſtens noch ſchlimmer waͤre, Bedienten und Maͤgden uͤberlaſſen ſeyn? Wie koͤnnte hier die redliche, liebende Mutter ihren hohen Beruf uͤberfehen? Nein, die Mut⸗ ter, dafuͤr ſpricht alles, die Mutter iſt zur Erziehung ihrer Soͤhne, wie ihrer Toͤchter beſtimmt!

Viel, Muͤtter, viel erwartet das Vaterland von euch! Eure Soͤhne werden einſt ſowohl die Diener, als die Buͤrger deſſelben; jene ſollen das Wohl des Volkes berathen und Menſchen beſſern und Gerechtigkeit uͤben, und dieſe des Landes Wohlfahrt durch treue und in⸗ duſtrioͤſe Arbeiten befoͤrdern. Aber ohne ſittlich⸗-reli⸗ gioͤſen Sinn, ohne Sinn fuͤr Pflicht und Recht, kann keine Gerechtigkeit geuͤbt, koͤnnen keine Menſchen gebeſ⸗ ſert, kann das Wohl des Volkes und des Staates