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2. Die Vorſchläge, den 2 Vorbereitungsklaſſen 2 weitere Klaſſen zuzufügen(„ſodaß alſo die An⸗ zahl der Vorbereitungsklaſſen auf 4 ſtiege, die in 4 Jahren, vom 6. bis zum 10., unter gewöhn⸗ lichen Verhältniſſen von einem Schüler durchlaufen werden könnten“), ſowie zu der unterſten Realklaſſe eine Parallelklaſſe und dann noch eine oberſte neue Klaſſe zu errichten, in welcher die Schüler bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre verbleiben würden.
In Bezug auf Einführung der Handelswiſſenſchaft äußert ſich das Promemoria wie folgt: „Ob die Handelswiſſenſchaft unter die Lehrgegenſtände der oberſten Klaſſe aufgenommen werden, ob dieſelbe überhaupt beibehalten werden ſoll, was unſerer Anſicht nach, da die Real⸗ ſchule eine Fachſchule weder werden ſoll, noch kann, nicht unbedingt notwen⸗ dig iſt, wollen wir dem Urteil der bewährten Fachmänner im Schoße des Gemeinderats überlaſſen, denen die örtlichen Verhältniſſe genau bekannt ſind und die ſich über die Notwendigkeit und die Erfolge eines ſolchen Unterrichts jedenfalls ein Urteil gebildet haben.“
Die reorganiſierte Realſchule ſollte demnach beſtehen:
a. aus 4 Vorbereitungsklaſſen mit Schülern vom 6. bis 10. Jahre, b. aus 6, event.(bei Teilung der unterſten Klaſſe) aus 7 Realklaſſen, mit Schülern vom 10. bis zum 16. Jahre.
3. Enthält das Promemoria Vorſchläge zur Vermehrung des Lehrperſonals um 4 akadeniſch, 2 ſeminariſtiſch gebildete Lehrer und event. 1 Handelslehrer;
4. Erhöhung der Lehrergehalte;
5. Koſtenberechnung;
6. Aufbringung der Koſten durch Erhöhung des Schulgeldes, wie oben angedeutet ꝛc.
Die durch den Gemeinderat gewünſchte und beantragte Einſetzung einer Lokal⸗Kommiſſion für die Realſchule wurde durch Großh. Miniſterium des Innern genehmigt und durch Reſkript vom 17. Oktober 1864 zu deren Mitgliedern ernannt: Der Direktor, als Vorſitzender, die Herren Schul⸗ inſpektor Dr. Sommerlad, Bürgermeiſter Dick, F. A. Schäfer und L. Günzburg— die beiden letzteren vom Gemeinderat gewählt. Von dieſer Kommiſſion wurde nun vor allem der vom Direktor entworfene Plan zur Neugeſtaltung der Schule in einer Reihe von Sitzungen der Beratung unterworfen und mit den nötig erſcheinenden Aenderungen den einſchlägigen Behörden vorgelegt. Trotzdem daß durch die Errichtung der Lokal⸗Kommiſſion die Reorganiſationsverhandlungen mit dem Großh. Miniſterium des Innern einerſeits und dem Gemeinderat andererſeits ſehr vereinfacht und gefördert wurden, zogen ſich dieſelben infolge des Beſtrebens des Gemeinderats, einen möglichſt großen Einfluß auf die Realſchule zu erlangen, ſowie des Miniſteriums, die Intereſſen des Staates zu wahren, doch noch hinaus bis zum 5. April 1866, an welchem Tage durch Gemeinderatsbeſchluß die letzten Vorſchläge der Staatsbehörde und damit der vorgelegte Reorganiſationsplan angenommen wurde.*)
Nach den Vereinbarungen über die zukünftige Stellung der Realſchule war dem Gemeinderat ein weitgehender Einfluß auf dieſelbe zugeſtanden worden. Die in der oben beſchriebenen Weiſe zu⸗ ſammengeſetzte Lokal⸗Kommiſſion blieb für die folge beſtehen mit der Befugnis: Die nächſte Aufſicht über die Schule zu führen, von den Leiſtungen der Lehrer und den Fortſchritten der Schüler Kenntnis zu nehmen, die Aufſtellung des Voranſchlags über die Einnahme und Ausgabe der Real⸗ ſchule, ſowie des Stundenplans zu begutachten und die einzelnen Lehrfächer und Lehrſtunden unter die Lehrer zu verteilen. Außerdem war die Feſtſtellung der Gehalte für neue Schulſtellen der Ver⸗ einbarung mit dem Gemeinderat vorbehalten und ſollten Beſoldungserhöhungen ebenfalls nur mit Zuſtimmung desſelben bewilligt werden.
Es iſt ſelbſtverſtändlich, daß durch dieſe Beſtimmungen die Rechte, welche Sr. Durchlaucht dem Fürſten von Iſenburg⸗Birſtein nach dem bei Umwandlung des ehemaligen Fürſtl. Iſenburgiſchen Progymnaſiums in die Realſchule geſchloſſenen Vertrage vom 4 Januar 1834 zuſtehen, nicht alteriert werden. Hiernach hat der Fürſt von Iſenburg⸗Birſtein„die Präſentationsberechtigung für definitiv anzuſtellende Lehrer(mit Ausnahme des Direktors). Es ſoll jedoch kein Lehrer angeſtellt werden, der nicht, ſowohl was ſeine allgemeine Tüchtigkeit, als ſeine beſondere Brauchbarkeit für die Realſchule zu Offenbach angeht, den namentlich von Seiten der Lokal⸗Kommiſſion an ihn zu machenden An⸗ forderungen entſpricht.“**)
*) Ueber die infolge der Reorganiſation neu angeſtellten Lehrer, wie überhaupt über Aenderungen im Lehr⸗ perſonal ſiehe das Verzeichnis im Anhang. **) Auch heute noch, nach der veränderten Stellung der Realſchule, ſteht dem Fürſten das Präſentationsrecht zu. Infolge
der loyalen Handhabung deſſelben von ſeiten Sr. Durchlaucht haben ſich Unzuträglichkeiten für die Schule aus dieſem Verhältniſſe noch nicht ergeben.


