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Grenzprovinz(Bruttium), bis zum Winter: ut tempus clausit navium commentum ¹). Noch rühm⸗ licher iſt freilich, daß Senator in gewiſſem Sinne Theoderichs Lehrer geweſen iſt*): ut factis propriis se aequaret antiquis. Dies zumal müſſen wir uns vorhalten, wenn wir das hohe Lob vertragen ſollen, welches er ſich ſelbſt ſpendet aus Athalarichs Munde: fuisti nimirum summa temporum laus.
Die politiſch größte Stellung erreichte unſer Autor unſtreitig nicht erſt mit der praef. praet.), ſondern ſchon beim Regierungsantritt des Athalarich. Das hebt auch Uſener(Anecd. Holderi) S. 70 ausdrücklich hervor. Von jetzt an ſtellen ſeine Schreiben eine Reihe der wichtigſten Staatsaktionen dar; vor allem fällt der Sajonat(oben S. 25), ein neues Miniſterium wird geſchaffen, welches eine volle Berückſichtigung aller kräftigen Parteien enthielt, bis Amalaſunthas Einſeitigkeit eine reingotiſche Gegen⸗ bewegung, und damit den Patriciat Thuluns hervorruft. Vor allem ſollte das neue Miniſterium gegen eingeriſſene Mißbräuche vorgehen, die um ſo verſtändlicher werden, wenn die alten Würden noch einige Monate am Ruder geweſen ſind; treue Römer von der vermittelnden Richtung(Liberius als praef. Galliar.; Ambroſius als quaestor; Arator als comes domesticorum 8, 12, durch deſſen Ernennung Dalmatien verpflichtet ward), wie von der ſchärferen Tonart(Cyprian als Patricius 8, 21; ſeine Söhne: Felirx als quaestor 8, 18; Opilio als comes sacrarum largitionum 8, 16) traten in die erſten Amter ein. Da die Aufzählung der Amtsſtellungen unſeres Senator in 9, 24 und 25 ſo unvollſtändig iſt, daß ſein Konſulat a. 514(Clinton, Fasti Rom. vol. II. p. 205; chron. Cass. Mommſen S. 658) darin fehlt, ſo dürfte man fragen, warum doch Senator erſt 8 Jahre ſpäter die praef. praet. übernommen haben ſolle, wenn nicht aus 9, 24. 25 ganz feſtſtünde¹), daß er ſie dem Namen nach nicht vorher bekleidet hat,— der Sache nach freilich?). Es mochten wohl Rückſichten auf vornehmere Verbindungen vorgehen, und wohl auch Senators jahrelange Abweſenheiten, möglicherweiſe eine beſondere perſönliche Stellung bei Eutharich(etwa a. 513— 519) Grund(oder Folge?) ſein.
Mindeſtens eine Ergänzung zu dieſem Miniſterium, wenn nicht eine national⸗gotiſche Reaktion dagegen, ſtellt der Patriciat des Thulun vor.
Es iſt damit weit eine andere Sache wie mit den zahlloſen Ehrenpatriciaten, die abgängigen Konſuln und Senatoren verliehen zu werden pflegen⁰), und die maſſenhaft auch bei Prokop begegnen. Hier da⸗ gegen handelt es ſich nahezu um eine Mitregentſchaft ut pro republica nostra tractantem sedes celsa sublimet(Var. 8, 9). Als Amalaſuntha den Thulun zum Patricius erhob, that ſie es offenbar auf Drängen der Gotenfürſten, die wohl vom Senator nie genannt werden, aber bei Totila noch mächtig ſind(z. B. Prok. bell. Goth. III, 24); vielleicht hätte in dieſem Augenblick die gotiſche Sache neuen Halt bekommen, nachdem der Sajonat nun einmal aufgegeben war. Es wäre überflüſſig, nach den Varien Thüluns heldenhafie Vergangenheit*) wieder zu erzählen, in deren buntem Verlauf auch eine Scene wie
) Sein⸗ übrigen Amter ſind hinlänglich von Dahn, Thorbecke und neuerdings von Uſener erörtert. .*²) Die Darſtellung des Senator bez. der verſchiedenen Wiſſenſchaften, welche beide miteinander ſtudierten, mag
die Außerung des Anon. Valeſ.§ 79 Theodericus obtuso sensu fuit widerlegen, wenn ſie nicht durch§ 61 im voraus widerlegt wäre: hic dum illiteratus esset, tantae sapientiae fuit, ut——
³) Die nach dem oben Dargelegten(S. 16 bis Anm. 6) ins Jahr 534 zu ſetzen iſt. Albienus, der Var. 8, 20 ernannte pr. pr., obwohl von hoher Familie, erſcheint nicht mehr: er war wohl nur Repräſentant. Der(ſpäteren) überſchrift von Senators Chronik, die ihn 519 ſchon pr. pr. nennt, kommt keine Glaubwürdigkeit zu.
¹) Vor allem, weil Athalarich ſich am Schluſſe von Var. 9, 24 deshalb entſchuldigt.
⁵) Hierher gilt auch die bekannte Stelle: non enim proprios fines sub te ulla dignitas custodivit, var. 9, 24 und vorher: quoties ille(Theodericus) te grandaevis Proceribus imputavit, dum non sufficerent sqq.
) Saepe patricios promovi, ſagt Thulun ſelbſt von ſich Var. 8, 11; oberflächlich abſchöpfend nenne ich aus Buch I u. II der Varien allein folgende Patricii: Albinus, Albienus, Agapitus, Feſtus, Boethius, Symmachus, Theodericus, Paulinus, Decius, Cälianus, Provinus. Die Formel dafür enthält VI, 2. Es giebt ſelbſt gotiſche Patricier, welche außer der Ernennung in den Var. nicht einmal genannt werden; ſolche erwähnt Dahn, Kön. der German. II, 215 Anm. 2.
) Vgl. Dahn II, 150. 153.


