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Il. Aus den Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
* 1) Durch Ministerialerlaß vom 1. November 1887 wird die Berufung des Gymnasialdirektors Hartwig zu Hanau an das neue Staatsgymnasium zu Frankfurt a. M. in bestimmte Aussicht genommen. 2) Verf. K. Prov.-Schulkoll. vom 23. Dezember 1887: Der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten
hat durch Ausschreiben vom 21. d. Mts. vorläufige Bestimmungen über die Zusammensetzung des Lehrerkollegiums getroffen.
3) Verf. K. Prov.-Schulkoll. vom 6. April 1888. Anordnungen bezüglich der Eröffnungsfeier der Anstalt.
4) K. Prov.-Schulkoll. 14. April 1888: Eine Abschrift des Allerhöchsten Erlasses vom 8. d. Mts. wird mit- geteilt, durch welchen der Anstalt die Bezeichnung Kaiser Friedrichs-Gymnasium beigelegt wird.
5) Durch Verf. K. Prov.-Schulkoll. vom 27. April 1888 wird die Erteilung des Nachmittagsunterrichts von 2— 4 Uhr genehmigt.
6) Verf. K. Prov.-Schulkoll. vom 9. Mai 1888: die Beschaffung von Lehrmitteln für 5000 M. wird nach den eingereichten genauen Vorschlägen genehmigt.
7) K. Prov.-Schulkoll. 18. Mai 1888. Der Herr Bischof von Limburg hat den Direktor an der St. Leonhards- kirche, Herrn Hilpisch, zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts an dem K. Fr.-Gymnasium autorisiert.
8) Ministerialerlaß vom 19. Juni 1888. Am 30. Juni soll eine Gedächtnisfeier für Kaiser Friedrich stattfinden.
9) Ministerial-Ausschr. vom 23. Juli 1888:»Seine Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 9. Juli d. Js. zu bestimmen geruht, daß in sämtlichen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden.«......„Wie es dem Begriffe der Pflicht entspricht, von dem die verklärten Herrscher bis zu ihren letzten Atemzügen durchdrungen gewesen sind, wird die Schule die ihnen geweihten Tage nicht in festlicher Muße begehen. Vielmehr wird sie dieselben ihrer gewohnten Arbeit widmen« u. s. w.
10) K. Prov.-Schulkoll. 25. Januar 1889. Die Einführung der Lehrbücher für ebene Geometrie, Trigonometrie und Stereometrie von Reidt wird genehmigt..
11) Ministerialerlaß vom 13. Februar 1889: Ausführungsbestimmungen zu dem Übereinkommen betr. die gegenseitige Anerkennung der von den Gymnasien sämtlicher deutscher Bundesregierungen ausgestellten Reifezeugnisse.
Kaiser Friedrichs-Gymnasium 1889. 4


