Aufsatz 
Vorbereitung und Begründung des städtischen Volksschulwesens in Frankfurt am Main
Entstehung
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Die Sonderstellung, die Frankfurt im Primatialstaat innegehabt hatte, war damit be- seitigt. Die Stadt bildete fortan mit ihren Landgemeinden, mit Wetzlar, der vormals gräflich Solmsischen Hälfte von Niederursel und dem vormals gräflich Ingelheimischen Obererlen- bach eins der vier Departements des Großherzogtums das Departement Frankfurt. Sein Präfekt wurde Günderrode. Es entspricht dem Wesen Dalbergs, der immer bemüht war, schonend aufzutreten und an Bestehendes anzuknüpfen, wenn er bei der Organisation der neuen Behörden Männer wählte, die bereits in der Verwaltung ihres Bezirkes sich bewährt hatten: so erreichte er es, daß ein plötzlicher Bruch mit der Vergangenheit vermieden wurde. Daß an die Spitze Frankfurts nun der Mann gestellt wurde, der bis dahin das Kirchen- und Schulwesen seiner Vaterstadt geleitet hatte, ist für die Reform der Frank- furter Schulen von großer Bedeutung geworden. Die reichsstädtische Organisation, die ihm gelegentlich als sehrtrübselig erschienen war,¹) war völlig beseitigt, der Senat und der Bürgerausschuß waren aufgelöst, und der neue Staat gewährte Günderrode jetzt endlich die Mittel, die Verbesserung des Frankfurter Schulwesens energisch anzufassen.

Entsprechend dem durch das Organisationspatent des Großherzogtums aufgestellten Prinzip der einheitlichen Verwaltung wurde durch Gesetz vom 1. Februar 1812 ²) das Unterrichtswesen geordnet. Die Oberaufsicht über sämtliche Lehranstalten im Großherzog- tum wurde demGeneralkurator des öffentlichen Unterrichts übertragen. Er stand un- mittelbar unter dem Souverän, hatte also eigentlich die Stelle eines Unterrichtsministers. Der Staatsrat Dr. med. Pauli wurde in dieses Amt berufen. ³)

Ihm waren die in den vier Departements eingesetzten Ober-Schul- und Studien- inspektionen unterstellt. Es könnte wundernehmen, daß Dalberg an dieser Stelle kolle- gialische Behörden einsetzte, während sonst überall nach französischem Muster die Ver- waltung Einzelbeamten übertragen wurde. Der Grund ist leicht ersichtlich: er wollte der Kirche nicht völlig den Einfluß entziehen, den sie bis dahin auf die Schule ausgeübt hatte. Darum wurden neben weltlichen, in Verwaltungsgeschäften erfahrenen, Mitgliedern Geistliche aller Bekenntnisse zu Ober-Schul- und Studienräten nebenamtlich ernannt. Günderrode, der in seiner Eigenschaft als Präfekt Vorsitzender der Ober-Schul- und Studien- inspektion für das Departement Frankfurt war, hatte sich die Zusammensetzung dieser Behörde eigentlich anders gedacht: er wollte praktische Schulmänner hinein haben. Die Vereinigung von Kenntnissen und Erfahrungen, welche würdige Schulmänner sich zu eigen gemacht haben, geben ihrem Gutachten über Angelegenheiten von Schulver- besserungen eine Gründlichkeit, welche Schul- und Studienräte, die keine Lehrer sind,

¹) Siehe oben Seite 6. ²) Höchste Verordnung, die öffentlichen Unterrichtsanstalten, deren Organisation, Kuratel und Fonds betreffend. Großh. Frankfurtisches Regierungsblatt Bd. I Seite 629 641.

³) Theodor(von) Pauli war als Leibarzt des Mainzer Kurfürsten Friedrich Karl von Erthal angestellt worden. Dalberg, von gesunder Konstitution und nicht frei von einem Vorurteil gegen alle ärztliche Kunst, glaubte eines Leibarztes nicht zu bedürfen. Er ernannte daher Pauli zum Staatsrat und übertrug ihm die Leitung des Schulwesens im Kurstaat. Nach der Errichtung des Großherzogtums erhielt Pauli das oben bezeichnete Amt. Er hat sich mit großem Fleiß in die Praxis und Theorie des Schulwesens hineingearbeitet und hat mehrere Reisen gemacht, um auswärtige Unterrichtsanstalten kennen zu lernen; auch bei Pestalozzi ist er gewesen. Ebenso war er unablässig bemüht, Schulen und Lehrer durch persönliche Beobachtungen kennen zu lernen. Besonders für das Fürstentum Aschaffenburg das frühere obere Erzstift hat er viel geleistet. Siehe Neuer Nekrolog Jahrgang VII. Nr. 386, Seite 833 839.