Aufsatz 
Vorbereitung und Begründung des städtischen Volksschulwesens in Frankfurt am Main
Entstehung
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jetzt schon in Frankfurt den Schulzwang einzuführen, blieb in seinen Anfängen stecken: zu einer Maßregel, die so tief eingriff in die persönliche Freiheit der Bürger, konnte sich Dalberg nicht entschließen. Wir wissen, daß er während der primatischen Zeit seiner Regierung ängstlich bemüht war, die Eigenart der in seinem Staat zusammengewürfelten Gebiete zu schonen, und gerade in Frankfurt alles tat, um den Bürgern den UÜbergang aus der reichsstädtischen Selbständigkeit in fürstliche Untertanenschaft zu erleichtern. Man begnügte sich daher, imIntelligenzblatt ¹) eine Bekanntmachung einzurücken, diedas von dem Souveränen Fürsten der Stadt Frankfurt bestätigte Konsistorium A. K. erließ. Darin wurde jedermann aufgefordert, wenn ihm bekannt sei, daß ein Kind keinen Unter- richt erhält, dies der Behörde mitzuteilen, die ihm dafür zusicherte, seinen Namen nicht zu nennen. Die schuldigen Eltern solltenbestraft« werden und außerdem etwaiger Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln verlustig gehen. Welcher Art diese Strafe sein sollte, ist nicht gesagt; es war also wohl nicht beabsichtigt, mit gerichtlichen oder poli- zeilichen Strafen vorzugehen. Jedenfalls hat man niemals den Versuch dazu gemacht. Da der Fürst jeden Monat vom Konsistorium darüber Bericht verlangte, ob sich der Schulbesuch seitens der Freischüler besserte, so wird man wohl versucht haben, durch die zuständigen Pfarrer und die Vorstände der Stiftungen auf die Eltern privatim einzuwirken.

Man wird zugeben müssen: bei diesem ersten Anlauf zur Reform des Volksschul- wesens ist nicht viel herausgekommen. Aber es war doch wieder einmal die Aufmerksam- keit der Lokalbehörden, des Konsistoriums und des Predigerministeriums, die bis dahin ihre Aufsichtspflicht sehr leicht genommen hatten, auf die Schulen hingelenkt worden. Die eingeforderten Berichte der Pfarrer hatten aufs neue gezeigt, daß das niedere Schul- wesen Frankfurts hinter den Fortschritten und Anforderungen der Zeit zurückgeblieben war. Von all jenen pädagogischen Bestrebungen, die man mit dem Namen Philanthropis- mus bezeichnet, von den Ideen des großen Schulreformators Pestalozzi war noch nichts im Frankfurter Schulwesen zu spüren. Konnte einstweilen aus Mangel an verfügbaren Mitteln nichts zur Hebung des Lehrerstandes, zur besseren Ausstattung der Schulen ge- schehen, so wollte man wenigstens versuchen, die Methode des Unterrichts zu verbessern. Der Senior Hufnagel wurde beauftragt, eine neue Schulordnung auszuarbeiten. Infolge einer Erkrankung Hufnagels verzögerte sich aber die Ausführung dieses Beschlusses. Dalberg sah dem Entwurfmit Verlangen entgegen, und als er ihm endlich eingereicht war, fand er seinen vollen Beifall. Er erklärte:er ist aus genialischen Anordnungen und wohlwollenden Gesinnungen geflossen. Am 1. März 1810 wurde die neue Schul- ordnung veröffentlicht.

Wenn man zu der Erkenntnis gelangt war, daß die Kinder bei dem bisherigen Betrieb sehr wenig, ja manchmal garnichts gelernt hatten, so vermied Hufnagel doch den sehr nahe liegenden Fehler, nun etwa den Unterrichtsstoff zu vermehren. Im Gegenteil. Die neue Schulordnung erklärte ausdrücklich, sie wolle eine Vereinfachung der Lehr- aufgaben herbeiführen: nur das Allernotwendigste soll gelehrt werden, dies dann aber auch gründlich. Wirklich sind die Ziele sehr niedrig gesteckt: Lesen, Schreiben und die An- fänge des Rechnens bilden das Pensum für die untere Stufe, die die Kinder vom 6. bis zum 8. oder 9. Lebensjahre umfassen soll. Erst nachdem diese Grundlage gelegt ist,

¹) Nr. 20 vom 10. März 1809.