Aufsatz 
Über sittlich-religiöse Bildung, als den höchsten Zweck der Erziehung und des Unterrichts / von Prorector Rotwitt
Entstehung
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ner ernſten Religioſität, wie er vordem in der Schule gepflegt wurde, überall wieder, in allen unſern Schulen, auf das Sorgfältigſte zu pflegen, zu befeſtigen. Wenn Religioſität von jeher das Fundament alles öffentlichen und Privatwoh⸗ les war, ſo iſt es nöthig, gegenwärtig mit doppeltem Nachdruck darauf aufmerk⸗ ſam zu machen und zur gewiſſenhafteſten Wahrung dieſes Palladiums zu mah⸗ nen, da die Alles zerſetzende Weisheit der Zeitphiloſophie, die gleißenden Doe⸗ trinen einer hochmüthigen Selbſtſucht, einer frivolen Sinnlichkeit und Genußſucht, verbunden mit dem vom Göttlichen ſo leicht abziehenden Streben unſerer Zeit nach materiellen Gütern, mehr und mehr Anhänger gewinnen, und es deßwegen um ſo mehr gilt, dem Eindringen dieſes unſeügen Geiſtes durch eine ernſte Hal⸗ tung unſerer Jugend und durch eine immer entſchiedenere Begründung aller leh⸗ renden und erziehenden Thätigkeit auf die ewigen Wahrheiten des göttlichen Wor⸗ tes Schranken zu ſetzen und den altehrwürdigen Geiſt frommen Glaubens und ſtrengernſter Sitte und Zucht wieder hervorzurufen).

Nachdem ich in dem Bisherigen zu zeigen mich beſtrebt habe, wie auch die Schule, neben dem Unterrichte, auf ſittlich⸗religiöſe Bildung einwirken müſſe, ſo komme ich nun noch auf einen äußerſt wichtigen Punkt, von dem des Lehrers ganze Wirkſamkeit in dieſer Hinſicht abhängt; ich komme auf die Anforderungen, die man mit Recht an den Lebenswandel und an den perſönlichen Charakter des Lehrers machen darf.

Der Lehrer ſoll, wie auch die Schulordnung für die Gelehrten⸗Schulen in unſerm Herzogthum ſich ausdrückt, tadellos in ſeinem Wandel ſein ²); dadurch allein erwirbt er ſich nicht nur das nothwendige Vertrauen ſeiner Schüler ³), der Eltern und Vorgeſetzten, ſondern auch das Anfehen, die Achtung, welche als hö⸗ here, ſubjective Auctorität für den Erzieher ſo weſentlich iſt, wodurch allein er den Schüler nöthigt, ſeinem Beiſpiele, ſeinen Vorſchriften zu folgen, welche ihm kein Geſetz, kein Vorgeſetzter verſchaffen kann, die er ſich ſelbſt verſchaffen muß. Denn

1)Das Schul⸗ und Erziehungsweſen in Wuͤrtemberg, eine Abhandlung in

Mager's paͤdagog. Revüe. Bd. VII. 1843. 3

2) Und in einer preuß. Miniſterial⸗Verfügung von 1837 heißt es u. a.Zu Klaſſen⸗Ordinarien ſollen ſolche Lehrer gewählt werden, welche durch die Reinheit und Wuͤrde ihres Charakters und durch den Ernſt ihrer ganzen Haltung eine unausloͤſchliche Ehrfurcht vor der ſittlichen Macht, welche das Leben der Menſchen regiert, in der ihrer väͤterlichen Obhut und Pflege übergebenen Klaſſe zu erwecken vermoͤgen.

3) Füͤr das Gedeihen der Erziehung iſt das Vertrauen des Schulers unumgänglich noͤthig. Lange in ſeiner Selbſtbiogr. in Dieſterweg's pädagog. Deutſchl. Bd. I. S. 257 ſagt: Wer nicht das Vertrauen der Kinder beſitzt, der lernt ſie nie kennen, der zerrt und mei⸗ ſtert ewig an der Huͤlle, den darin verborgenen Menſchen aber findet er nicht; er kann ihn wohl treiben, ſchrecken, knebeln, bändigen, abrichten; erziehen aber, die in der Menſchen⸗ natur liegenden Keime zur Erreichung ihrer Beſtimmung, der Gottähnlichkeit, theils durch Wegraͤumung von Hinderniſſen, theils durch ſorgſame Pflege und zweckdienliche Unter⸗ ſtuͤtzung ihrer ſchwachen Kraft entwickeln helfen das kann er nicht.