auch dann, wenn der jüngere Bruder die Vorschule in der Stiftstrasse besucht. Für Auswärtige findet eine Erhöhung um 33 ⅛% statt. Für jeden in die Oberrealschule eintretenden Schüler ist ein Aufnahmegeld von 12 Mark zu entrichten.
Als Erweis zureichender Vorbildung wird anerkannt
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I. Das Reifezeugnis der Oberrealschule:
. für das Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität
und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen,
. für die Zulassung zu der Staatsprüfung im Hochbau-, Bauingenieur und Maschinen-
baufach,
für das Studium auf den Forstakademien und für die Zulassung zu den Prüfungen für den Königlichen Forstverwaltungsdienst,
Für das Studium des Bergfachs und für die Zulassung zu den Prüfungen, durch welche die Befähigung zu den technischen Amtern bei den Bergbehörden des Staats darzulegen ist,
für die Annahme von Civilanwärtern, welche als Eleven in den Post- und Pele- graphendienst eintreten wollen,
für die Prüfung und Anstellung im Schiffsbau und Maschinenbaufach bei der Kaiserlichen Marine.
Durch Ablegung einer Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen an einem Gymnasium, im Lateinischen an einem Realgymnasium, erlangt der Oberrealschulabiturient, sämtliche Berechtigungen, welche mit dem Reifezeugnis eines Gymnasiums bezw. Realgym- nasiums verbunden sind.
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II. Das Zeugnis der Reife für Oberprima:
für den Eintritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern. für den Eintritt als Civilapplikant für das Marineintendantursekretariat,
für den Eintritt als Aspirant für das Verwaltungssekretariat bei den Kaiserl. Werften.
III. Das Zeugnis der Reife für Unterprima:
für die Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den König-
lichen Eisenbahnen, für die Meldung zur Prüfung als öffentlicher Landmesser, für die Prüfung als Markscheider bei den Königlichen Bergbehörden,
. für den Eintritt als Civilapplikant für das Marine-Intendantu r-Sekretariat, jedoch nur dann, wenn Bewerber Zahlmeisteraspirant und nicht über 28 Jahre alt ist,
für den Eintritt als Civilaspirant für den Intendanturdienst der Armee. jedoch nur dann, wenn Bewerber Zahlmeisteraspirant ist,
für den Eintritt als Eleve in eine Königliche Tierarzneischule, in die Königliche Militärrossarztschule zu Berlin, für die Meldung behufs Appro- bation als Zahnarzt, jedoch nur dann, wenn durch eine Prüfung an einem Realgymnasium auch im Lateinischen die Reife für Unterprima nachgwiesen wird.
für den Eintritt in den Dienst bei der Kaiserlichen Reichsbank.


