Aufsatz 
Die Familien, Genera, Subgenera und Sektionen der zweimuskeligen, kopflosen Mollusken, (Acephala lamellibranchiata dimyaria) mit innerem Ligament / von Eduard Römer
Entstehung
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Während der Prüfung einer jeden Klasse liegen die hauptsächlichsten von den Schülern derselben wäührend des Schuljahres angefertigten schriftlichen Arbeiten im Prüfungssale auf. Behörden, Eltern der Schüler und Freunde des Schulwesens werden hierdurch noch beson- ders eingeladen, von diesen Arbeiten geneigtest Einsicht nehmen zu, wollen. Eine gleicher Einladung ergeht hiusichtlich der von den Schülern der oberen Klassen gelieferten Zeichnungen, welche während der beiden ersten Prüfungstage in dem an den Prüfungssaal anstossenden Lehrzimmer aufgehängt sind. An dem dritten Prüfungstage werden diese Zeichnungen, soweit sie Arbeiten abgehender Schüler sind, Morgens 9 Uhr in dem Zeichensaale zurückgegebeh werden, wesshalb sich die betreffenden Schüler zu dieser Zeit daselbst einzufinden haben. Die Rückgabe der Zeichnungen an die in der Anslalg verbleibenden Sahüler findet nach Ablauf der Ferien statt.

Mittwoch den 25. März Nachmittags 3 Uhr warden für qie Klasen V.vm. die Ver- setzungen bekannt gemacht, die Censuren ausgetheilt und das Schuljahr geschlossen. Für die Klassen I.IV. geschieht dieses um 3 ½ Uhr...... 0

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 14. April um 8 Uhr Morgens. Tags zuvor, Montag den 13. April, haben die zur Aufnahme in die Realschule Angemeldeten sich Mor- gens vor 8 Uhr in dem Schullokale einzufinden, soweit sie einer Prüfung bedürfen, diese zu bestehen, und bei derselben die von ihren frühern Lehrern empfangenen Zeugnisse vorzulegen.

Den geehrten Eltern unserer Schüler werden die nachstehenden Punkte zu gefälliger Beachtung dringend empfohlen. 14

1. Der Austritt eines confirmirten Schülers Lann zu jeder Zeit erfolgen, und ist in einem solchen Falle das Schulgeld nur für den laufenden Monat zu zahlen; der Austritt eines nicht confirmirten Schülers darf aber nur zu Ostern oder zu Michaelis geschehen, es sei denn, dass der Abgang durch Wohnortsveränderung der Eltern veranlasst wäre, in welchem Falle das Schulgeld gleichfalls nur für den laufenden Monat zu zahlen ist, oder dass der Schüler durch den Rath abzugehen oder durch Ausweisung entfernt würde, wobei es mit der Schul- geldzahlung ebenso gehalten wird, oder endlich, dass Kurfürstliche Stadtschulcommission den Austritt innerhalb des Schulsemesfters bewilligt hätte, in welchem Fel9 das Schulgeld bis zum Schlusse des laufenden Quartals zu zahlen ist.

2. Nur in Krankheitsfällen wird Schulversäumniss durch eine einfache schriftliche Nach- richt über die Dauer der Krankheit entschuldigt. In allen andern Fällen darf die Schule nur nach zeitig vorher eingeholter Erlaubniss, wegen welcher der Schüler sich an den Haupt-