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Kaiser und Reich.
Rückblicke auf Deutschlands Vergangenheit bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts.
Die Markgenossenschaft ist wohl als die ursprünglichste Form deutscher Volksvereinigung zu betrachten, die, zusammenhän- gend mit der gemeinsamen Bodenbestellung, wie die Dreifelderwirth- schaft sie mit sich brachte, vorherrschend einen wirthschaftlichen Charakter trug, während die Gauverbindungen politische Zu- sammengehörigkeit bezweckten.
Die Erfolge kühner, unternehmender Männer brachte diese zu fürstlichen Ehren und königlichem Ansehen; dem Könige ward obrigkeitliche Gewalt zu Theil; eroberte Landestheile wurden für sein Eigenthum erklärt und als solches anerkannt, welches er an Mit- glieder seines Gefolges verschenkte oder zu Lehen gab. Wo keine königliche Gewalt sich gebildet hatte, und das Volk seine gemeiu- samen Angelegenheiten wahrscheinlich in öffentlichen Versammlungen, an deuen alle Freie theilnehmen durften, selbst regelte, wurde für Kriegszüge ein Herzog gewählt. Könige mächtiger Volksstämme wur- den auch wohl von minder mächtigen als oberstes Haupt anerkannt, und so sehen wir denn auch den Stamm der Franken bald alle anderen überragen und viele kleine Volksstämme in sich aufnehmen und mit seinem Namen decken. Längs des Mains und von seinem Einftusse in den Rhein am letzteren abwärts gehörte alles zu den Franken. Die Bewohner des Scheldegebiets(vom Meeresufer bis zum linken Ufer der Maas) hiessen die salischen Franken, diejenigen, welche im Nahegebiet und etwas südlich von Mainz, längs dem linken Rheinufer bis zum rechten Ufer der Maas ihre Sitze hatten, die ripuarischen Franken(Uferfranken).


