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dich wundern, wie es zugehe, das noch eyn heller ynn deutschen landen sey. Franckfurt ist das sylber- und golttloch, dadurch aus deutschem land fleusst, was nur quillet und wechst, gemünzt oder geschlagen wird bey uns. Were das loch zugestopft, so dürfte man itzt der klage nicht hören, wie allenthalben eytel schuld und kein geltt, alle land und stedte mit zinsen beschweret und ausgewu- chert sind.-«
Der Kaufleute allgemeine Regel und Hauptspruch sei:»Ich mag meine Waare so theuer geben, als ich kann.« Das sei unver- schämt und wider die christliche Liebe, sei Geiz, und der Höllen würden Thür und Fenster aufgethan, das sei gegen das natürliche Gesetz, von Nächstenliebe keine Rede, und wäre nichts anderes »denn rawben vnd stelen den andern yhr gutt.« Hieraus entstehe ein Misbrauch der Noth anderer, die die Waare haben und folglich auch den verlangten Preis zahlen missten.
Der Kaufmann solle seine Preise nicht willkürlich stellen, sondern nach Recht und Billigkeit. Es sei nun freilich schwer zu sagen, was Recht und Billigkeit ist.»Das wird freilich mit keiner Schrift noch Rede nimmermehr verfasset werden.“ Die Waare sei nicht alle gleich, auch die Unkosten für den Transport wären verschieden, es kann geschehen,»dass einerlei waare, aus einerlei stadt, auf einerlei strasse, heut mehr kostet, denn für ein Jahr, dass vielleicht der weg und wetter böser ist, oder sonst ein zufall kompt, der zu mehrer vnkosten dringt, denn auf ein ander Zeit.« Der Kauf- mann solle ausser seinen Unkosten auch seine Mühe und Arbeit bezahlt haben, denn auch ein Ackerknecht müsse Futter und Lohn für seine Arbeit haben, niemand könne umsonst arbeiten, und auch das Evangelium spreche, dass jeder Arbeiter seines Lohnes werth sei. Luther möchte nun, dass die Obrigkeit durch»vernünftige und redliche Leute« die Waarenpreisse feststellen liesse, so gut man ja auch für Wein, Fisch und Brot die Preise bestimme. Er erkennt aber die Schwierigkeit, meint, einige betrachteten 50%, andere 33 FS% als die richtige Höhe des kaufmännischen Nutzens, jeder solle aber das rechte Maass halten und seinen Gewinn nach seiner Arbeit und seinem Risico abmessen.
Luther eifert gegen die Bürgschaft, indem er sich auf Sprüche Salom. 6. 1—5 und 20. 16, sowie einige andere Stellen, beruft, in welchen Bürgschaft leisten getadelt wird. Er sagt, das doutsche Sprichwort»Bürgen soll man würgen« habe Recht, Bürgewerden sei ein vermessenes Werk, denn das gebühre allein Gott, dem man


