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befinden, bei sich aufzunehmen und ihnen Wein, Bier oder andere Spirituosen zu verabfolgen. Bei gleicher Strafe wird auch verboten, Schülern dieser Anstalten Lokale zu geselligen Zusammenkünften einzuräumen. Diese Verbote finden auf solche Lokale, deren Besuch überhaupt oder für bestimmte Tage und Stunden von dem Vorstande der betreffenden Unterrichts-Anstalt gestattet worden ist, insoweit nicht Anwendung]
3) Vom 16. Juli 1880: Es wird auf das Werk:„Ausgewählte deutsche Dichtungen, für Lehrer und Freunde der Literatur erläutert von C. Leimbach. Cassel bei Th. Kay“ als ein brauchbares Hülfsmittel bei dem deutschen Unterricht aufmerksam gemacht.
4) Vom 6. November 1880: Eine Minist.-Verf. vom 27. September ej. wird zur Kenntnis und Beachtung in vorkommenden Fällen mitgeteilt, nach welcher ungetaufte Kinder evangelischer Eltern in Rücksicht auf die Zugehö- rigkeit der letzteren zur evangelischen Kirche den evangelischen, ungetanfte Kinder katholischer Eltern von dem entsprechenden Gesichtspunkte aus den katholischen Schulen zugewiesen werden und dass dieselben auch den Religionsunterricht in dem Bekenntnisse ihrer Eltern erhalten sollen.
5) Vom 3. December 1880: In die Abgangszeugnisse von Schülern sind Erklärungen über eine eventuelle Reife für eine höhere Classe nicht aufzunehmen. Die Versetzung ist nur dann zu erwähnen, wenn sie der Vorschrift gemäss erfolgt ist.
6) Vom 10. Januar 1881: Von jedem Falle, wo ein noch im schulpfiichtigen Alter stehender Knabe entlassen wird oder freiwillig ausscheidet, ist der Ortsschulbehörde Anzeige zu machen.
7) Vom 21. Januar 1881: Auf die neue von G. Keil bearbeitete, im Verlag von Th. Fischer in Cassel erschienene Auflage der schon früher empfohlenen„Oro-hydrographischen und Eisenbahn-Wandkarte von Dr. H. Möhl“ sowie auf die in demselben Verlag erschienenen„Zoologischen“ und„Paläontologischen“ Wandtafeln, die ersteren von Leuckart und Nitsche, die letzteren von Zittel und Haushofer herausgegeben, wird aufmerksam gemacht.
8) Vom 3. Februar 1881: Die Einführung der französischen Grammatik von Ploetz und zwar zunächst in
Obertertia unter successiver Beseitigung der französischen Grammatik von Knebel und der französischen Uebungs- bücher von Probst und Höchsten wird genehmigt.
III. SÖtatistische Uebersicht.
A. Lehrer. Das Lehrerpersonal des Gymnasiums hat gegenwärtig folgenden Bestand: Direktor: Dr. Wilhelm Fürstenau, Ordinarius von Prima. Oberlehrer:
Friedrich Krause, Prorektor. Dr. Friedrich Heussner, Ordinarius von Ober-Secunda.*) Joh. Bapt. Ricker, Ordinarius von Unter-Tertia Ordentliche Lehrer:
Dr. Georg Wolff, Ordinarius von Unter-Secunda. Dr. Otto Wackermann, Ordinarius von Ober-Tertia. Hermann Schaub, Ordinarius von Quarta. August Schmitz, Ordinarius von Sexta. Wilhelm Henkel.
Wissenschaftliche Hülfslehrer: Johannes Rittau. Joseph Stanger, Ordinarius von Quinta. Pfarrer Wilh. Friedr. Zimmermann, für den evangelischen Religionsunterricht. Kaplan Wilhelm Ney, für den katholischen Religionsunterricht.
*) siehe die Chronik.


