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§. 4. Fortſetzung.
Nach dem eben Erörterten ſtellt ſich die Caſusbildung ſo dar: die Nominative ſind im Singular durch s, im Plural ohne s ausgezeichnet, die Casus abliqui aber im Singular erhalten kein s, dagegen im Plural ein s. Dies gilt nicht für die Feminina in e, welche im Singular kein Zeichen und im Plural durchweg ein s erhalten. Auch kür den Artikel gilt dies nicht. Man kennt dafür ein indeclinables le, li, auch lo oder el, ſeltener kömmt la vor; im Plural heißen ſie les oder els. Man ſcheint den Artikel dem Holländiſchen oder dem Angelſächſiſchen nachgebildet zu haben, in welchem dafür das Wörtchen be(engl. the) gebraucht wird. Da der Artikel im Plural ein s erhält, ſo deutet dies hinlänglich an, daß er aus einem Casus obliquus entlehnt iſt, und zugleich wird hieraus erhellen, wie le, la, les auch für: ihn, ſie, es bei den Verbis gebraucht werden können. Daß die Adjectiva congruiren mäſſen, darin ſtimmen die Sprachen überhaupt überein, jedoch wird im Altfranzöſiſchen in ſoweit dem Lateiniſchen nachgegeben, daß Adjective, welche nicht von Wörtern in us, a, um abſtammen, im Femininum kein e annehmen köͤnnen. Die ſpäͤtere Zeit hat dies willkürlich anders aufgeſaßt. Es iſt bekannt, daß die Ge⸗ nitive durch de(holländiſch van), die Dative durch à von ad(holl. aan) ausgedrückt werden. Denkt man ſich hinzu, daß z. B. im Holländiſchen die Präpoſitionen nur den Accuſativ erfordern, daß in dieſer Sprache neben Declinationen eben ſo gut die angegebenen Präͤpoſitionen mit dem in den Accuſativ geſetzten Artikel gebraucht werden können, die Subſtantive aber kein anderes Merkmal als das deutſche Pluralzeichen erhalten, ſo wird, wenn man dies einfache Formverhältniß mit dem altfranzöſiſchen vergleicht, klar, weshalb man 1) für den Artikel im Franzfiſchen einen Casus obli- quus wählte, 2) für die Subſtantive im Singular im Casus obliquus den Hinweg⸗ fall der lateiniſchen Formendigung beſtimmte, und 3) weshalb man für die abhängigen Caſus im Franzöſiſchen den lateiniſchen Accuſativ, namentlich im Plural, annahm, wie das in den abhängigen Caſus des Plurals im Altfranzöſiſchen gebrauchte s hinlänglich andeutet. Die ſpatere Zeit hat dies anders aufgefaßt, ſo nämlich, daß, wie im Holländiſchen, die Subſtantive unverändert bleiben, der Plural aber ein Zeichen(s) erhält, und durch die Stellung der Wörter das Caſusverhältniß ange⸗ deutet wird. Augenſcheinlich hat auf dieſe Abänderung die engliſche Sprache einge⸗ wirkt. Daß man übrigens bei der Bildung des ſo einfachen Caſusverhältniſſes die


