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Der Zeichenlehrer Pfaff wurde auf sein Nachsuchen unterm 11. April v. J. vom Zeichenunterricht am hiesigen Gymnasium entbunden. An seine Stelle trat, ohne dasz der betreffende Unterricht eine Unterbrechung zu erleiden hatte, der Zeichenlehrer Heinrich Schwarz.
Durch allerhöchstes Rescript vom 28. April v. J. wurde Dr. Otto Weber, bisher ordentlicher Lehrer am Gymnasium zu Marburg, in gleicher Eigenschaft an das hiesige Gymna- sium versetzt. Die ihm überwiesenen Lehrergeschäfte über- nahm derselbe am 4. Juni v. J.
Die Practicanten Gerland und Stähle, welche zur Erstehung ihres Probejahres dem hiesigen Gymnasium zuge- wiesen waren, verlieszen im Laufe, beziehungsweise am Schlusse des Sommerhalbjahrs ihre hiesige Thätigkeit, indem Ersterer durch Ministerialverfügung vom 16. Juli v. J. mit Aushülfe im Unterrichte am Gymnasium zu Hanau beauftragt wurde, für Letzteren in Gemäszheit hohen Ministerialbeschlusses vom 10. September v. J. mit dem Ende des Sommercursus das Probejahr ablief.
In Folge allerhöchster Entschlieszung vom 25. Juni v. J., mitgetheilt durch Beschlusz k. Ministeriums des Innern vom 4. Juli v. J., wurde Dr. Eduard Vilmar aus Melsungen, Sohn des dortigen Metropolitans Vilmar, nach den Som- merferien als Practicant am hiesigen Gymnasium zugelassen. Durch allerhöchstes Rescript vom 19. November v. J. jedoch ist derselbe, ohne seinen Vorbereitungsdienst als Gymnasial- practicant vollendet zu haben, zum zweiten Repetenten an der Stipendiatenanstalt zu Marburg allergnädigst bestellt worden.
Eine Beförderung zum Hülfslehrer am hiesigen Gymna- sium erhielt, durch allerhöchstes Rescript vom 4. November v. J. hierzu ernannt, der bisherige Practicant Riedel.
Anfangs November v. J. schied der ordentliche Lehrer Dr. Wilhelm Fürstenau, durch allerhöchstes Rescript vom 29. October v. J. in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Hanau versetzt, aus seinem hiesigen Wirkungskreise.
Allerhöchster Entschliessung zufolge, mitgetheilt durch


