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7. Bekanntmachung,
die Aufnahme neuer Schüler in die Realſchule betreffend.
Das neue Schuljahr beginnt, nach dem Schluſſe der Oſterferien, Montag den 6. Mai. An dieſem Tage findet auch die Aufnahme neuer Schüler ſtatt, und die Eltern, welche ihre Söhne der Realſchule anvertrauen wollen, werden hierdurch eingeladen, dieſelben Vormittags zwiſchen 8 und 11 Uhr auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direction zur Prüfung und Beſtimmung des Platzes anzumelden. ur Anfnahme in die unterſte Klaſſe der Vorbereitungsſchule zur Realſchule iſt erforderlich, daß der Schüler im Laufe des Kalenderjahres das ſechſte Lebensjahr erreicht; die Aufnahme in eine höhere Kiſ wird durch den Nachweis der in den vorhergehenden Klaſſen zu erlangenden Kenntniſſe(S. darüber ber kezenden Bericht) bedingt. Der Eintritt nach Beginn des Unterrichts iſt für Schule und Schüler rend. Die Aufſichtsſtunde wird(bei hinlänglicher Betheiligung) auch im neuen Schuljahre fortbeſtehen Der Eintritt verpflichtet für das ganze Schuljahr. Das Nähere darüber beſagen die gedruckten Statuten.
Offenbach, den 30. März 1878. Großherzogliche Direktion der Realſchulo. Kuhl.


