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In Betreff des Eintrittsgeldes, welches bei den 4 untern Klaſſen von VII— IV 5 fl., in den 3 obern III— I 15 fl. beträgt, wurde durch eine höhere Verfügung vom 21. December 1856 feſtgeſetzt, daß bei dem Uebertritte eines Schülers von dem einen inländiſchen Gymnaſium oder dem Realgymnaſium auf ein anderes, das bei dem Eintritt in die erſte Schulanſtalt erlegte Eintrittsgeld nicht nochmals angeſprochen, ſondern nur das gewöhnliche Beitragsgeld entrichtet werden ſoll.
Zu den Schulfeſten des Jahres, welche die Berührungen des Gymnaſiums mit dem gebil⸗ deten Publikum vermitteln, ihre Kunſtliebe ſteigern und ihre Kunſtbildung befördern ſollen, ge⸗ hörten bisher vorzugsweiſe die beiden Gymnaſialconcerte, die am 24. Juli zur Feier des Geburts⸗ tages Sr. Hoheit des Herzogs und des Stiftungstages des Gymnaſiums, und am letzten Sonntage vor Weihnachten gehalten wurden. Erſteres mußte, nach allſeitig getroffener Vorbe⸗ reitung, dieſes Jahr leider ausfallen und das Feſt auf eine emfache kirchliche Feier in den beider⸗ ſeitigen Pfarrkirchen beſchränkt bleiben, da bei dem ſchmerzlich eingetretenen Todesfalle Ihrer Konigl. Hoheit der Frau Herzogin Mutter die Pietät des Fürſtlichen Sohnes jede äußere Kund⸗ gebung von feſtlicher Freude unterſagte. So wurde der ſchulfreie, ſonſt feſtliche Tag dieſes Jahr in geziemender Stille von Lehrern und Schülern verbracht. Das Weihnachtsconcert, das zugleich einen kleinen freiwilligen Beitrag zum Chriſtgeſchenke für arme Kinder der Stadt ver⸗ mittelte, war durch Geſangvorträge einiger Damen der Stadt freundlichſt unterſtützt, und gewährte bei einem zahlreichen Beſuche einen erheblichen Beitrag zum bezeichneten milden Zwecke.
Ein in den Annalen des Gymnaſiums als freudig zu bezeichnender Tag war auch der 3. September 1856, an welchem unverhofft, auf einer Inſpectionsreiſe durch das Herzogthum be⸗ griffen, der Hohe Staatsminiſter, Se. Durchlaucht Prinz Auguſt Ludwig von Sayn⸗ Wittgenſtein⸗Berleburg in Begleitung des Herrn Regierungspräſidenten Faber, auch unſer Gymnaſium beſuchte. Die Hohen Herrn wohnten 2 Unterrichtsſtunden am Schluſſe des Vormittags in Kl. VI u. IV bei, beſichtigten das Schullocal in allen ſeinen Räumlichkeiten, erkundigten ſich bei dem Director über perſönliche und ſachliche Verhältniſſe der Anſtalt, ſprachen Worte der Ermuthigung und Güte zu den anweſenden Lehrern, und hinterließen durch die bewieſene Menſchenfreundlichkeit und Sorgfalt um unſere Schule einen Eindruck, der in den Herzen von Lehrern und Schülern ſeinen wohlthuenden Nachklang noch lange äußern wird.
Die 10 Abiturienten des Schuljahres 1855— 56, welche nach Seite 29 des vorjährigen Programmes zur Maturitätsprüfung ſich gemeldet und vom 4. bis 10. Februar 1856 den ſchrift⸗ lichen Theil ihrer Prüfung gemacht hatten, unterzogen ſich der mündlichen Prüfung am 10. und 11. März d. J. von Morgens 8— 1 und Nachmittags von 4— 8 Uhr unter Vorſitz und Leitung der beiden Herrn Regierungsreferenten Reg.⸗Rath Dr. Firnhaber und Prof. Müller, worauf am zweiten Tage Nachmittags 6— S Uhr die Conferenz zur Ermittelung des Geſammt⸗ reſultates gehalten wurde. Sieben der Abiturienten erhielten das Zeugniß der Reife Nro. III; Einer, deſſen nicht ganz ausreichende Leiſtung durch eine bedeutende Erkrankung vor und während der ſchriftlichen Prüfung verurſacht worden war, wurde auf Antrag des Prüfungscollegiums, in Betracht ſeiner Geſammtreife, noch nachträglich durch Regiminalreſcript vom 19. März 1856 für reif im 3. Grade erklärt. Zweien wurde eine wiederholte Prüfung im Herbſte zur Pflicht ge⸗ macht; dieſe begann in ihrem ſchriftlichen Theile den 28. Juli und endete am 2. Auguſt 1856; den 18. Auguſt kam noch als externer Prüfling hinzu der Candidat Dr. med. J. Börner von Kriftel, Amts Hoͤchſt, welcher ſeine ſchriftliche Prüfung bis zum 20. Auguſt nachträglich beſtand, und mit den vorgenannten Abiturienten gemeinſchaftlich den 25. Auguſt mündlich geprüft wurde. Sie erhielten alle drei die Reifenummer III.
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