Aufsatz 
Schillers Dramen im Lichte der zeitgenössischen Kritik
Entstehung
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der Herr k. k. Landesschulinspector über die Leitung und die Lehrkräfte der Anstalt seine Zufriedenheit aus.

Die schriftlichen Versetzungsprüfungen wurden in der Zeit vom 6. bis incl. 11. Juli, die mündlichen in der darauf folgenden Woche abgehalten.

Am 31. Juli wurde das Schuljahr mit der Verlesung der Schüler nach ihrer Rangordnung, der Vertheilung der Semestral- zeugnisse und dem Absingen der Volkshymne beschlossen.

Die Verwaltung der Anstalt in ökonomischer Beziehung besorgte bezüglich der I., II., V. und VI. Classe die Vertretung der Bielitzer evangelischen Kirchengemeinde, bezüglich der III. und IV. Classe aber ein aus Mitgliedern der Bielitzer und Bia- laer evangelischen und der Bielitzer israelitischen Gemeinde be- stehendes Comité. Die Vertretung der Anstalt gegenüber den Organen der k. k. Regierung hingegen kam uur der Bielitzer evangelischen Gemeinde zu.

Die Direction erachtet es als ihre angenehme Pflicht, den

genannten Vertretungskörpern für die Bereitwilligkeit, mit der sie jederzeit und in jeder Beziehung die Interessen der Ober- realschule zu fördern bemüht gewesen sind, hier den warmsten Dank abzustatten.

II. Wichtigere Verfügungen der hohen k. k. Unterrichts- behörden.

1. Erlass des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 4. August 1873, Z. 4105(intim. durch Erlass des k. k. schlesischen Landesschulrathes d. d. 10. August 1873, Nr. 2597), womit eröffnet wird, dass die von früher her bestehenden Oeffent- lichkeitsrechte von Landes-, Communal- und Privatrealschulen durch die Bestimmungen des Gesetzes vom 15. Februar 1870 nicht unmittelbar berührt wurden und dass demnach das der Realschule in Bielitz mit dem Ministerialerlasse vom 18. Juli 1862, Z. 7334, ohne zeitliche Beschränkung verliehene und durch den Ministerialerlass vom 13. April 1866, Z. 2630, bestätigte Oeffentlichkeitsrecht als bisher giltig zu betrachten sei.