8. Bekanntmachung,
die Aufnahme neuer Schüler in die Realſchule betr.
Das neue Schuljahr beginnt, nach dem Schluſſe der vom 18. Mai bis 9. Juni dauernden Pfingſtferien, am Montag den 10. Juni. An dieſem Tage findet auch die Aufnahme neuer Schüler ſtatt und die Eltern, welche ihre Söhne der Realſchule anvertrauen wollen, werden hierdurch eingeladen, dieſelben Vor— mittags zwiſchen 8 und 11 Uhr auf dem Geſchäftszimmer der unterzeichneten Direktion zur Prüfung und Beſtimmung des Platzes anzumelden.
Zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe der Realſchule iſt erforderlich, daß der Schüler im Laufe des Jahres das ſechſte Lebensjahr erreicht; die Aufnahme in eine höhere Klaſſe wird durch den Nachweis der in den vorhergehenden Klaſſen zu erlangenden Kenntniſſe(ſ. darüber vorſtehenden Bericht) bedingt. Ein erſt nach dem Beginn des Unterrichts ſtattfindender Eintritt iſt ſtets nachtheilig.
Die Realſchule beſitzt die Berechtigungen einer Realſchule II. Ordnung; das Durchlaufen der erſten Klaſſe berechtigt namentlich zum einjährigen Freiwilligendienſt, zum Poſtdienſt, zum Eintritt in die poly⸗ techniſche Schule u. ſ. w.
Die Aufſichtsſtunde wird auch im neuen Schuljahr fortbeſtehen. Der Eintritt verpflichtet zum Beſuch für das ganze Schuljahr.
Offenbach, den 1. Mai 1872. Großherzogliche Direktion der Realſchule zu Offenbach: Greim.
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