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7) zum Besuche der königlichen technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover und Aachen als Studierende, auch demnächst zur Diplomprüfung bei denselben*),
8) zur Feldmesserprüfung,
9) zum Markscheiderexamen,
10) zum Supernumerariat bei den Provinzial-Civil-Verwaltungsbehörden einschliesslich der Eisenbahnverwaltung,
11) zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern,
12) zum Supernumerariat bei dem Justizsubalterndienst,
13) zum Eintritt als Civilaspirant für den Marine-Intendanturdienst,
14) als Civilaspirant für den militärischen Magazindienst bei den Proviantämtern.
*) Die Notiz in der Baugewerkszeitung Nr. 9, 1888. dass diese Berechtigung erloschen sei, ist unzutreffend. Nach einer auf eine hierauf bezügliche Anfrage uns von Seiten des Rektorates der Technischen Hochschule zu Han- nover zugegangenen Benachrichtigung vom 29. Oktober 1888 werden die Abiturienten der Realschulen mit sieben- jährigem Kursus als Studirende in der T. H. aufgenommen und können auch an der Diplomprüfung teilnehmen.
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Das neue Schuljahr wird Montag den 29. April 1889 mit der Prüfung der zum Eintritt Angemeldeten seinen Anfang nehmen. Die letzteren haben sich sämtlich 8 Uhr vormittags in der Hedwigstrasse(Nr. 1) einzufinden. Hier werden diejenigen, welche in die Nebenklassen ein- treten, die nötigen Weisungen erhalten. Das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule muss vor dem ebengenannten Tage in meinen Händen sein, es kann täglich im Realschulgebäude abgegeben werden.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel erst nach vollendetem neunten Lebens-
jahre und setzt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten voraus: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Handschrift;
Fertigkeit, Diktirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grund-
rechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments.
Der Stand der Kenntnisse, welche für die Aufnähme in die übrigen Klassen erforderlich sind, geht im Allgemeinen aus der Übersicht über den im letzten Schuljahr erteilten Unterricht hervor(siehe I. C).
Die Schulgeldsätze sind für die Klassen Sexta bis Tertia 75 ℳ für Einheimische, 100 ℳ für Auswärtige, für Sekunda und Prima 84 ℳ bezw 114 ℳ
Zur Wahl der Peusion für auswärtige Schüler ist nach§ 7 der Schulgesetze des Unter- zeichneten vorherige Genehmigung erforderlich.
Cassel, am 25. März 1889. Der Direktor:
Dr. Karl Ackermann.


