Aufsatz 
Berliner Vornamen. Eine Statistische Untersuchung : 1. Teil
Entstehung
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36 § 10. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft. Mit demselben Tage verlieren alle Anordnungen, nach welchen bis dahin bei der Versetzung in den verschiedenen Provinzen zu verfahren war, ihre Geltung.

Berlin, den 25. Oktober 1901.

Für die bevorstehende Impfung empfehlen wir den verehrten Eltern unserer Schüler die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Prâsidium getroffen hat. Die Schüler werden in der Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur mit animalischer Lymphe geimpft.

Nachdem durch die kirchlichen Behörden der pfarramtliche Religionsunterricht auf Montag und Donnerstag Nachmittag verlegt ist, werden diese beiden Nachmittage für die unteren und mittleren Klassen und, soweit es möglich ist, auch für die Obersekunda von verbindlichem Schulunterricht frei bleiben.

Für die israelitischen Schüler wird vom nächsten Schuljahre ab der Religions- unterricht als wahlfreier Unterricht in den Lehrplan aufgenommen. Er findet innerhalb der Schulzeit statt und thunlichst zu gleicher Zeit mit dem evangelischen und dem katholischen Religionsunterricht.

Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, sei es im Schul- gebäâude, sei es in ihrer Wohnung, Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die verehrten Eltern unserer Schüler werden wiederholt gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassen- lehrern in Verbindung zu treten.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1902/03 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 23. März bis 6. April. Der 7. April ist wegen der Aufnahmeprüfungen für die Schüler frei. 2. Pfingstferien vom 18. bis 21. Mai einschliefslich. 3. Sommerferien vom 6. Juli bis 4. August einschliefslich. 4. Herbstferien vom 28. September bis 12. Oktober Der 13. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfungen für die Schüler frei. 5. Weihnachts- ferien vom 24. Dezember 1902 bis 6. Januar 1903 einschlieſslich. Der Unterricht schlieſst am Mittage des 23. Dezember.

Zu der bevorstehenden Progressionsfeierlichkeit beehre ich mich die hohen Behörden, alle Freunde des Gymnasiums, insbesondere die hochgeschätzten Eltern unserer Schüler ergebenst einzuladen.