Aufsatz 
Berliner Vornamen. Eine Statistische Untersuchung : 1. Teil
Entstehung
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Gemäſs der Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 9. November v. J. werden die neuenBestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten an dieser Stelle zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

§ 1. Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile und Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahres.

§ 2.

Dem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Be- fragung und nötigenfalls auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Diese Er- gänzung der Unterlagen bildet bei der Versetzung nach Obersekunda die Regel, von der nur in ganz zweifellosen Fällen abgesehen werden darf.

§ 3.

In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches (z. B. Grammatik und Lektüre sowie mündlichen und schriftlichen Leistungen) zu unter- scheiden; zum Schlusse mufs aber das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikate: 1) Sehr gut, 2) Gut, 3) Genügend, 4) Mangelhaft, 5) Ungenügend, zusammengefaſst werden.

§ 4.

Im allgemeinen ist die CensurGenügend in den verbindlichen wissenschaftlichen Unterrichtsgegenständen der Klasse als erforderlich für die Versetzung anzusehen.

UÜber mangelhafte und ungenügende Leistungen in dem einen oder anderen Fache kann hinweggesehen werden, wenn nach dem Urteile der Lehrer die Persönlichkeit und das Streben des Schülers seine Gesamtreife, bei deren Beurteilung auch auf die Leistungen in den verbindlichen nichtwissenschaftlichen Unterrichtsfächern entsprechende Rücksicht genommen werden kann, gewährleistet, und wenn angenommen werden darf, daſs der Schüler auf der nächstfolgenden Stufe das Fehlende nachholen kann. Indes ist die Versetzung nicht statthaft, wenn ein Schüler in einem Hauptfache das PrädikatUngenügend erhalten hat und diesen Ausfall nicht durch mindestensGut in einem anderen Hauptfache ausgleicht.

Als Hauptfächer sind anzusehen:

a. für das Gymnasium:

Deutsch, Lateinisch, Griechisch und Mathematik(Rechnen). b. für das Realgymnasium:

Deutsch, Lateinisch, Franzõsisch, Englisch und Mathematik.