32 Im verflossenen Jahre hat das Königl. Consistorium der Provinz Brandenburg nachstehende Cirkular-Verfugungen, welche hier im Auszuge mitgetheilt werden, an die Gymna- sien seines Bezirks erlassen:
Unter dem aasten Januar 1825 wurden die Directoren und Rectoren der gelehrten Schulen aufgefordert, sich in Hinsicht der schriftlichen Prü- fungsarbeiten genau nach den Vorschriften vom 6ten März 1817 zu rich- ten, und den Abiturienten zur Abfassung derselben keine längere Zeit zu gestatten, als zu jeder Arbeit vorgeschrieben ist; weil sonst keine ver- gleichende Urtheile über die Leistungen der gelehrten Schulen gefället werden können.
Um das Band unter den Gymnasien nicht nur der Provinz, sondern auch der ganzen Monarchie, enger zu knüpfen, hat das Königl. Ministe- rium der Geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten die Ein- sendung der dazu erforderlichen Exemplare der Programme angeordnet, und das Königl. Consitorium der Provinz Brandenburg hat dem gemäſs unter dem 24sten März festgesetzt, daſs zu jenem Zweck von den Berli- nischen Gymnasien 131 und von denen aus der Provinz 135 Exemplare eingeschickt werden sollen.-—.
Unter dem 14ten April werden die Directoren und Rectoren der ge- lehrten Schulen aufgefordert, die Zahl der Schüler in jeder Klasse der unter ihrer Leitung stehenden Anstalten und die Gröſse der Klassen genau anzugeben. 4
Zufolge Rescripts vom aisten April werden alle öffentlichen Aufzüge und Festlichkeiten mit Musik und Fackeln bei dem Abgange eines Leh- rers, wo sie noch statt finden sollten, gänzlich untersagt, da sie einen nachtheiligen Einfluſs auf die Disciplin äuſsern, und die Jugend zu einem tadelnswerthen studentischen Wesen und zu Unordnungen verleiten.
Unter dem 19ten Mai wird den Directoren und Rectoren bekannt ge- macht, daſs das Werk:„die römischen Alterthümer der bei Neuwied am Rhein untergegangenen und seit 1791 wieder aufgegrabenen Römerstädte“, sowohl in deutscher als französischer Sprache auf 36 Blättern lithographi-


