brauche, sondern zur gewerbsmässigen verwertung, zum Wiederverkaufe benötigen. Der Detailhandel(Handel en détail) bezieht die Waren vom Grosshändler oder anch vom Pro- ducenten und setzt sie— das ist das Charakteristische— an die letzten Verbraucher, die
Konsumenten ab.
V.
In der zweistufigen Handelsorganisation kommt dem Grosshandel die domi- nierende Stellung zu. Die Grösse seiner Kapitalien und die Möglichkeit, sie durch Kredit noch zu vervielfachen, setzt ihn instand, von günstigen Verhältnissen, sog. Konjunkturen, wirksamen Gebrauch zu machen und günstige Marktverhältnisse zum Einkaufe grosser Mengen von Waren zu benutzen. Seine Abnehmer sind Kaufleute oder Gewerbetreibende. also geschäftsgewandte Personen, welche in der Regel eine pünktliche Abwicklung der abgeschlossenen Geschäfte verbürgen; muss wohl auch Kredit gewährt werden, so ist die Gefahr, Verluste zu erleiden, für den Grosshändler eine verhältnissmässig geringe, und er empfängt dabei in der Regel Wechsel, welche seine Sicherheit erhöhen und durch deren Verkauf er rasch wieder in den Besitz des ihm entzogenen Kapitals gelangen kann.
Weitere Vorteile resultieren aus der Art seines Geschäftsbetriebes. Der Grosshandel ist im wesentlichen Kontorhandel. Er fordert kein Anlagekapital, abgesehen von der Kontor- einrichtung, er braucht kaum ein Magazin, da ihm Anstalten offen stehen, welche die Lagerung seiner Waren übernehmen. Und auch diese sucht er nach Möglichkeit zu umgehen, um an Geschäftskosten zu sparen. Gewöhnlich ist das Bestreben des Grosshändlers darauf gerichtet, die Waren vom produktionsorte direkt an den Bedarfsort zu dirigieren; das setzt voraus, dass der Kaufmann seine Geschäfte vor Beginn des Transportes erledigt hat. Und in der That, so lange noch die Waren an den Produktionsstätten lagern, sucht der Grosshändler auf Grund von Mustern seine Wareneinkäufe zu placieren, und hat er den Abnehmer gefunden, so lässt er ihm die Ware direct zusenden. Und selbst wenn aus Mangel an einem Käufer die Ware für Rechnung des Grosshändlers verschickt werden muss, so ist dieser durch Verkehrseinrichtungen in der Regel imstande, jede über- flüssige, mit Kosten verbundene Unterbrechung des Absatzes zu vermeiden. Handelt es sich z. B. um Schiffsladungen, so wird dann nur selten der endgültige Abladungsbafen bestimmt. Zanächst wird ein sogenannter Orderhafen bezeichnet. in dem das Schiff sein Endziel erfahren soll. Bis die Ladung in diesem Orderhafen angekommen ist, kann der Käufer sie weiter veräussern und nach dem für den letzten Empfangsort günstigst gelegenen Hafen leiten. ¹)
In allen diesen Fällen ist der Kaufmann, wenn auch für kurze Zeit, Eigentümer der Ware und trägt als solcher das Risiko, welches mit jedem der Entwertung und Preis- schwankungen unterworfenen Eigentume verbunden ist; die gekaufte Ware kann später vielleicht gar nicht oder nur mit Verlusten abgesetzt werden.
Um sich nun auch dieses Risikos zu entkleiden, hat der Grosshandel Geschäftsformen gefunden, bei denen der Verkauf dem Einkaufe vorangeht: die sogenannten
¹) Art. Getreidehandel von K. Wiedenfeld im W. B. der V. W.


