Aufsatz 
Umgestaltungen im Handel
Entstehung
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abzuschliessen. Binnenzölle und die anderen den Handel belästigenden Abgaben und Stadtrechte wurden aufgehoben oder gemildert; Strassen und Kanäle zur Erleichterung des Verkehrs angelegt; die vielfachen Mass- und Münzsysteme wurden beseitigt und an ihre Stelle einheitliche Systeme gesetzt. Die Einfuhr von Fabrikaten wurde durch hohe Zölle erschwert, die der Rohstoffe begünstigt. Die Fabrikatenausfuhr wurde durch staatliche Zuschüsse(Ausfuhrprämien) gefördert, die Ausfuhr von Rohstoffen hingegen verboten. Die neu erschlossenen überseeischen Gebiete wurden den abendländischen Staaten als Kolonien angegliedert, und ihre Produktion und Konsumtion zu Gunsten des Mutterlandes monopoli- siert. Die Kolonien wurden zu Absatzgebieten der europäischen Gewerbeprodukte und zu Bezugsgebieten derjenigen Nahrungsmittel und Rohstoffe, welche das Mutterland nicht hervorbrachte. Einer besonderen Wertschätzung erfreuten sich die Edelmetalle, seitdem die Staaten ein stehendes Heer sowie eine straffe Beamtenorganisation sich gegeben hatten, und die Geldwirtschaft immer mehr die naturalwirtschaftlichen Zustände zu verdrängen begann. Man war bestrebt, den Umlauf von Edelmetallen im Lande zu erhöhen und fand in dem Absatze der Fabrikate im Auslande einerseits und in der Beschränkung der Wareneinfuhr anderseits das Mittel, Geld ins Land zu ziehen. Eine für das Land günstige Handelsbilanz sollte erreicht werden, d. h. es sollte die Ausfuhr einen möglichst grossen Wertüberschuss über die Einfuhr ergeben, welcher vom Auslande durch bares Geld zu decken war.

Derartig waren die Massregeln, welche die Politik der grossen Staatsmänner vom 16. bis zum 18. Jahrhundert und zum Teil bis zur Mitte des 19. beherrschten. Ihre nächste Folge war ein bedeutender Aufschwung des Handels. Einzelne Städte erhoben sich aus der Mitte der mittelalterlichen Markt- und Handwerkerstädte zu blühenden Handels- städten. Märkte, die bisher nur für die Stadt und ihre Nachbarschaft Bedeutung hatten, werden nun zu Brennpunkten der Handelsbeziehungen ausgedehnter Landgebiete und die Messen erlangen ihren Höhepunkt. Der Merkantilismus ebnete dem Handel innerhalb der Grenzen den Weg, er brach auch infolge seiner Ausfuhrbestrebungen die Bahn für den Handel nach dem Auslande.

Freilich, die volle Beseitigung der dem Handel entgegenstrebenden Hindernisse erreichte er nicht. In der ganzen merkantilistischen periode ist noch ein grosses Stück stadtwirtschaftlicher Verfassung erhalten; noch bestehen die Zünfte, die ihre Vorrechte um so hartnäckiger verteidigen, je mehr das um sie emporspriessende neue Leben die engen Fesseln zu sprengen droht; noch bestehen die Zwangsrechte, welche den Zunftgenossen ein Monopol auf die Ausübung des Gewerbes und auf den Verkauf ihrer Erzeugnisse sichern. Gegen diese Uberreste einer früheren Wirtschaftsepoche erhob sich nun lebhafter Widerspruch.

Es ist das Prinzip des Individualismus, welches sich nun Geltung errang. Jede. wie auch immer geartete Einmischung öffentlicher Korporationen in das Erwerbsleben wird bekäümpft, an die Stelle öffentlicher Bévormundung soll die freie Konkurrenz treten, welche das Individuum wirtschaftlich sich selbst überlässt und es in der Entfaltung seiner Kräfte in keiner Weise behindert. Diese Bestrebungen führten zur Gewerbefreiheit, welche die Zunftberechtigungen aufhob und die Ausübung eines Gewerbes jedermann gestattete. Aber auch auf die äussere Handelspolitik gewannen sie entscheidenden Einfluss. Zur Einführung der