Aufsatz 
Von dem Hauptgesichtspunkt, den ein Bürger bei der Wahl einer öffentlichen Schule für Knaben festzuhalten hat. Ein Wort des Rektors zur Verständigung zwischen Schule und Eltern
Entstehung
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Sind ſie doch mit ihrem Dichten und Trachten ſchonaus der Schule, wenn ſie auch noch auf ihren Bänken ſitzen.Niemand kann zweien Herren dienen, es ſei denn, daß er den einen liebe und den anderen haſſe. Eltern aber, welche nicht anders können, als ihre Kin⸗ der zu Gehülfen ihres Geſchäftes machen, ſollten dieſelben der höheren Bürgerſchule über⸗ haupt nicht zuſchicken; denn die Forderungen, welche dieſe an ihre Schüler ſtellen muß, nehmen deren Fleiß und geiſtige Thätigkeit viel zu ſehr in Anſpruchals daß ſie eine ſolche Beſchäftigungsweiſe auch nur außerhalb der Schulzeit, vielweniger während derſelben ertra⸗ gen könnten, ohne in eine faſt unüberwindliche Zerſtreutheit und Theilnahmloſigkeit zu ver⸗ ſinken. Wenn in einzelnen außerordentlichen Fällen für manche Familien die Nothwendig⸗ keit, ihre Kinder zur geſchäftlichen Beihülfe zu verwenden, eintritt, ſo wird die Schule in gegebenem Falle ihre Erlaubniß für etwas Unabwendbares nicht verſagen; aber fie verlaugt mit Recht, in ſolchem Falle nicht umgangen zu werden und muß jede willkührliche Nichtbe⸗ achtung ihrer Ordnung auf das Entſchiedenſte von ſich abweiſen. In Bezug auf den Geiſt und die Zucht der Schüler behalten die Bemerkungen der früheren Jahresberichte über regelloſe uud verwilderte Umgangsſprache, über mangelnde frühzeitige Angewöhnung zu be⸗ ſcheidenem, höflichem und ſittſamen Betragen, über nachläſſige und anſtandswidrige äußere Haltung, über Geldbeſitz und Geldverbrauch auch jetzt noch bei manchen Schülern ihre Gül⸗ tigkeit. Beſonders machen wir die Eltern darauf aufmerkſam, die kameradſchaftlichen Ver⸗ hältniſſe ihrer Kinder im Umgang außerhalb der Schule aufmerkſam zu beobachten, damit Verführungen und verderblichen Genoſſenſchaften bei Zeiten vorgebeugt werde. Es kann der Schule Nichts erwünſchter ſein, als die Schüler auch in ihren Beziehungen außerhalb des Schullebens kennen zu lernen. Die Eltern ſcheuen ſich oft, dem Lehrer die geeigneten und aufrichtigen Mittheilungen über ſolche Verhältniſſe zu machen. Aber alle Befürchtungen, welche ſie gewöhnlich davon abhalten, fallen ja, denke ich, hinweg, wenn ſie wenigſtens dem Rector der Schule die nöthigen Hinweiſungen und Beobachtungen nicht vorenthalten, damit derſelbe eine heilſame Einwirkung auf ihre Kinder auch von Seiten der Schule eintreten zu laſſen vermag. Beſchwerden der Eltern und anderer Perſonen ſind immer bei dem betref⸗ fenden Klaſſenlehrer oder bei dem Rector zu erheben; der Eintritt in das Schullocal, ohne vorhergegangene Anmeldung durch den Pedellen, iſt in keinem Falle geſtattet.

D. Phyſiſches Wohl der Lehrer und Schüler.

Im Winterſemeſter erkrankten viele Schüler der Borbereitungsſchule vornehmlich an den Maſern und dem Keichhuſten; länger als zwei Monate hindurch fehlten daher die Hälfte bis zwei Drittel einzelner Klaſſen. In der höheren Bürgerſchule war der Geſundheitszu⸗ ſtand der Schüler auch während jener Zeit beſriedigend. Während der zweiten Hälfte des Winterhalbjahrs hatte die Schule theils kürzere, theils langwierigere Erkrankungen mehrerer Lehrer zu beklagen.