Aufsatz 
Von dem Hauptgesichtspunkt, den ein Bürger bei der Wahl einer öffentlichen Schule für Knaben festzuhalten hat. Ein Wort des Rektors zur Verständigung zwischen Schule und Eltern
Entstehung
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Satz aus dem erſten Jahresbericht der Anſtalt vom Jahr 185⁄3 ausdrücklich und in wohl⸗ begründeter Ueberzeugung,nicht in der Lage ſein werden, den Lehrcurſus vollſtändig aus⸗ halten zu können: ſo iſt dem Lehrplan in den drei oberſten Klaſſen möglichſt eine ſolche Ein⸗ richtung gegeben worden, daß auch die Schüler, welche ſchon mit dem 14. oder 15. Ledensjahr(oder nach dem Durchlaufen von 4 bis 5 Klaſſen) auszutreten durch die Umſtände genöthigt ſind, einen verhältnißmäßigen Abſchluß in den für das kaufmänniſche und gewerbliche Leben nöthigſten und nutzbar⸗ ſten Kenntniſſen, Uebungen und Fertigungen erhalten*). Die Uebertſicht der Leiſtungen nach einem vier jährigen Lehrcurſus, wie ſie Seite 30 und 31 desſelben Jah⸗ resberichts angegeben ſind, belehrt in allgemeinen Zügen über den Umfang und Inhalt des Wiſſens und Könnens, womit ein 14jähriger Knabe in der dritten Klaſſe ausgerüſtet ſein wird, worauf wir hiermit verweiſen.

Da bei der Wahl einer Schule Nichts wichtiger iſt, als dafür Sorge zu tragen, daß gerade die erſte Grundlegung der Schulbildung, wie oben bemerkt, ſo vollſtändig und feſt als möglich geſchehe: ſo nehmen wir hier noch die Gelegenheit, auch der Vorbereitungsſchule Erwähnung zu thun. Weil ſie insbeſondere dafür beſtimmt iſt, die Schüler zum Uebertritt in das Gymnaſium und in die höhere Bürgerſchule vorzubereiten: ſo bedarf es im Grunde keiner Auseinanderſetzung, daß der natürlichſte und geeignetſte Weg zu beiden Lehranſtalten durch die Vorbereitungsſchule führt. Das hohe Schulgeld von 20 fl. ſchreckt allerdings nicht wenige Eltern ab, dieſen Weg einzuſchlagen; aber theils iſt gegründete Hoffnung vorhanden, daß, wenn ein guter Theil der Bürger unſerer Stadt die Anſtalt benutzt, eine beträchtliche Ermäßigung nicht ausbleiben wird, theils wird auch die geiſtige und ſittliche Entwicklung, welche die Kinder empfangen können, die Eltern leicht mit dem gemachten Aufwand verſöhnen. Wenn hier und da vielleicht noch das Vorurtheil beſteht, als trage die Vorbereitungsſchule den Charakter einer Abſchließung gegen bürgerliche Elemente, und es ſei die Gefahr vorhan⸗ den, daß der Bürgerſohn nicht für ebenbürtig z. B. mit dem eines Staatsdieners gehalten werde, und daß deßhalb partheiiſche Rückſichten obwalteten: ſo möge man es uns auf das Wort glauben, daß darin kein anderer Adel und kein anderes Vorrecht gilt, als welchen geiſtige Begabung, Fleiß, Ordnung und Sitte überall verleihen. Daß wir die Vorbereitungsſchule vorzugsweiſe als die vorbereitende Anſtalt für die höhere Bürgerſchule empfehlen, ſchließt aber nicht aus, daß auch die übrigen ſtädtiſchen Schulanſtalten wohl vorbereitete Schüler in beide entlaſſen koͤnnen. Weit entfernt, dieß behaupten zu wollen, müſſen wir vielmehr den Wunſch ausſprechen, daß recht viele Schüler derſelben mit dem 10. Jahre die höheren Bildungswege des Gymnaſiums und der höheren Bürgerſchule mit beſtem Erfolg betreten mögen.

Wir haben in dem Vorſtehenden, zugleich unter einiger Hinweiſung auf die hier beſtehenden Verhältniſſe, den Hauptgeſichtspunkt hervorheben wollen, welcher bei der Wahl einer Schule für Knaben feſtzuhalten ſei; wir fanden ihn darin, dem Knaben, wenn es die äußeren Um⸗ ſtände, Vermögens⸗ und Lebens⸗ und Geſchäftsverhältniſſe nur irgend erlauben, die Gelegen⸗ heit zu jeder nur erreichbaren perſönlichen Ausbildung ſeiner Anlagen und Fähigkeiten zu geben; wir ſahen, daß jede andere Rückſicht in Vergleich mit jenem Hauptbeſtimmungsgrund

*) Jahresbericht d. h. B. v. 1858 pag. 7.