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dieſe wiſſen, daß die Autorität der Eltern und der Lehrer gleichſam verſchmolzen iſt. Wir wiederholen: mögen die Eltern nicht fürchten, uns durch ihre Wünſche, Anfragen, Klagen und Beſchwerden, oder durch gemeinſame Berathſchlagung läſtig zu fallen.
Der häufige, aber nicht zu beſeitigende Wechſel des Unterrichtslocals für einzelne Klaſſen machte es unmöglich, gewiſſe Störungen der ruhigen Ordnung zu entfernen, welche innerhalb der Schule ſonſt nicht vorkommen dürfen.— Den Lehrern iſt zur Pflicht gemacht, durch ihre frühzeitige Anweſenheit vor dem Schulanfang und durch eine ſcharfe und eifrige Aufſicht in den Lehrzimmern und während der Pauſen die Schüler in den Grenzen der Zucht zu erhal⸗ ten. Auf das Betragen außerhalb der Schule kann nur in Verbindung mit den Eltern nnud bei deren aufrichtiger Mitwirkung in rechter Weiſe eingewirkt werden.
D. Phyſiſehes Wohl der Lehrer und Schüler.
Der Geſundheitszuſtand des Lehrercollegiums war während dieſes Schuljahres befriedigend; nur an wenigen Tagen war daher ein ſtellvertretender Unterricht anzuordnen. Unter den Schülern fanden in den Monaten Novem⸗ ber und December ziemlich viele Schulverſäumniſſe wegen Krankheit ſtatt, die bei einigen einen bedenklichen Charak⸗ tee annahm und ſie viele Wochen lang von der Schule fern hielt. Am 15. December 1858 ſtarb der Schüler der Klaſſe IIIb Karl Wilhelm Ludwig Bach von hier,; er hatte in der Schule ſtets ein ſtilles tadelloſes Betragen und den beſten Willen, Etwas zu lernen, an den Tag gelegt.
II. Chronik der höheren Bürgerſchule.
Das Schuljahr begann den 19. April mit der Aufnahmeprüfung der Angemeldeten. Am folgenden Tage wurde der neue Lehrcurſus mit einer allgemeinen Verſammlung der Lehrer und Schüler eröffnet, wobei zugleich die Einführung der drei neuen Mitglieder des Lehrercollegiums, nämlich des Herrn Reallehrers Chun, des Herrn Zei⸗ chenlehrers Müller und des Lehrers der Buchhaltung, des Herrn Kaufmanns Friedrich ſtattfand.— Mit dem 21. April Morgens 7 Uhr nahm der Unterricht ſeinen Anfang.¹— Den 24. April wurde Herr Candidat Schäfer in ſeine Klaſſen eingeführt.— Die Pfingſtferien dauerten vom 22— 30. Mai. Den 24. Juli wurde das Geburts⸗ feſt Seiner Hoheit des Herzogs in einer allgemeinen Verſammlung mit einer Anſprache des Rectors und Geſängen der Schüler gefeiert.
Die außergewöhnliche Hitze des Sommers veranlaßte, daß der nachmittägliche Unterricht mehrmals theils auf eine Stunde beſchränkt, theils ganz ausgeſetzt wurde; eine beſondere Verfügung Herzoglicher Landes⸗Regierung vom 18. Juni 1858 war in dieſer Beziehung auch der höheren Bürgerſchule zur Bemeſſung mitgetheilt worden.— Von den Hauptlehrern der einzelnen Klaſſen und Abtheilungen ſind an einigen ſchönen Sommertagen kleinere Aus⸗ flüge in die Umgegend gemacht worden.— Die Herbſtprüfung wurde den 13. und 14. September abgehalten. Darauf folgten Ferien vom 15. September bis 14. October.— Den 14. October 10 Uhr Morgens hatte die Er⸗ öffnung des Winterſemeſters, die Einführung des Candidaten der höheren Realwiſſenſchaften Herrn Leyendecker an die Stelle des nach Dillenburg verſetzten Herrn Reallehrers Schäfer, ſowie das Aufnahmeexamen einiger neu angemeldeten Schüler Statt, worauf am 15. October der Unterricht wieder begann.
Auf Verfügung Herzoglicher Landes⸗Regierung vom 5. November 1858 mußte das größte Klaſſenzimmer der höheren Bürgerſchule an Herrn Kirchenrath Dietz zur Ertheilung des Confirmanden⸗Unterrichts überlaſſen werden, welcher denn auch ſeit dem 18. November an 4 Wochentagen daſelbſt gegeben worden iſt.
Den 18. December nahmen Lehrer und Schüler an dem Begräbniß des Schülers Ludwig Bach in üblicher Weiſe Theil.
Die Weihnachtsferien dauerten vom 24. December 1858 bis 3. Januar 1859.


