Aufsatz 
Über den Wert der beiden Oberklassen unserer Anstalt für die bürgerliche Berufsvorbildung
Entstehung
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Ueber den Werth der beiden Oberklaſſen unſerer Anſtalt für die bürgerliche Berufsvorbildung.

Ein Vorwort des Rectors.

In dem erſten Jahresberichte haben wir den Vorſatz ausgeſprochen, in dieſen Blättern vor Allem Fragen von Wichtigkeit offen zu behandeln, welche in Betreff der höheren Bürger⸗ ſchule erhoben werden können; wir bleiben dieſem Vorſatze getreu und hegen die Hoffnung, auf dieſe Weiſe auch jetzt den Erwartungen der Eltern und des theilnehmenden Publikums am beſten zu entſprechen.

Bei dem Schluſſe dieſes Schuljahres tritt aber ein Gegenſtand vor anderen und gleich⸗ ſam ungeſucht in den Vordergrund unſerer Betrachtung, deſſen eingehendere Erwägung und richtige Beurtheilung eine gleich große Bedeutuug für die Eltern und ihre Söhne, wie auch für die Schule ſelbſt hat.

Die höhere Bürgerſchule beſtand nämlich bisher nur aus den vier unteren Klaſſen, die in der Regel von Schülern in dem Durchſchnittsalter von 1014 Jahren beſucht werden. Mit Anfang des neuen Schuljahres aber wird dem genehmigten Lehrplan gemäß die eine der zwei ſelbſtändigen Oberklaſſen ins Leben geführt werden, welche den Schulunterricht, nach dem gewöhnlichen Gange des Vorrückens aus einer niedern in die nächſt höhere Klaſſe, auf das 15te bis 16te Lebensjahr ausdehnen werden und ſo die vollſtändige Gliederung der höheren Bürgerſchule in ſechs geſonderte Unterrichts⸗ und Jahrescurſe bewirken ſollen. Jetzt und zukünftig werden alſo viele Eltern die Frage in Ueberlegung ziehen, ob auch dieſer erwei⸗ terte Schulunterricht in den beiden oberſten Klaſſen unſerer Anſtalt für ihre Söhne noch rath ſam und erſprießlich ſei? Ob ſie demgemäß das fernere Belaſſen derſelben in der höheren Bürgerſchule, oder ihren ſofortigen Eintritt in ein Geſchäft vorziehen ſollen? Das ſind Fragen, deren Beantwortung nach unſerer Anſicht von entſcheidender Wichtigkeit und nachhaltigen Fol⸗ gen für den Lebensgang eines Kindes ſind; es ſind aber zugleich auch ſolche, welche, obgleich die letzte Entſchließung dem Nathe der Familie anheimfällt, doch die engſte Beziehung haben auf die Zwecke, welche die Schule verfolgt, und auf die Wirkſamkeit, welche ſie vollſtändig zu entfalten ſich zur Hauptaufgabe machen muß. Wir würden daher glauben, unſere Pflicht zu verſäumen, wenn wir es unterließen, uns von dem Standpunkte der Schule aus und, irren wir nicht, auch im Sinne der Hohen Behörden, ſowie im Einklange mit den Abſichten, welche der Löbliche Gemeinderath bei Gründung der Anſtalt hegte, über jene Fragen auszuſprechen; wir haben um ſo mehr Aufforderung und gewiſſermaßen Nöthigung dazu, da wir nicht nur

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