Aufsatz 
Mitteilungen über den Zweck, die Einrichtung und den Lehrplan der Anstalt
Entstehung
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Aut 2. Zeichnen. trſerhem 1 n. Mimmhige deber, aus der Lieder⸗ Kl. IVa u. b. 2 St, wöch. Uebungen in geraden und ammlung: Liederkranz für deutſche Schulen. krummen Linien mit Anwendung auf einfache Ge⸗ Kl. III u. II. 2 St. wöch. Dreiſtimmige Volkslieder, enſtände. 4 Choräle und Chöre aus der Liederſammlung von Kl. IHIa u. b. 2 St. wöch. Uebungen in verſchieden⸗ Kreutz. 1a Thielmann. artigen Formen aus der Natur(Blätter, Blumen,. Früchte u. dgl.) nebſt einfachen Ornamenten. 4. Gymnaſtiſche Uebungen.

Kl. II 2 St. wöch. Ornamentenzei it Vorlagen. 1I. 2St, hah. Srnam enza hen wi elagen. l. Iu bis Il in 2 Abtheilungen 4 St. wöch. Syſtema⸗

: tiſche Frei⸗Ordnungs⸗ und Gemeinübungen nach 3. Singen.. Spieß. Geräthturnen an Seil, Springbock und Kl. IVa u. b. 2 St. wöch. Elementar⸗Geſangübungen; Klettergeräth. Stahl, Lehrer.

C. Schulzucht.

Indem wir in dem Nachfolgenden mit aller Offenheit, die wir uns in dieſen Mittheilungen ſtets zum Geſetz machen werden, einige Mißſtände zur Sprache bringen, hegen wir das Ver⸗ trauen, daß die verehrten Eltern und Bürger unſerer Stadt, welche die hier ausgeſprochenen Bemerkungen leſen, darin keine verletzenden Anklagen, ſondern vielmehr nur einen treugemeinten Rath erblicken werden. Ja wir meinen, es müſſe Herz und Hand der Eltern um ſo mehr mit uns ſein und uns zukünftig unterſtützen, wenn ſie ſehen, daß wir ſagen, was wir denken, ohne doch irgend einem Einzelnen wehe thun zu wollen. Nicht auf andere Schultern wollen wir durch Vorwürfe abladen, was unſere Pflicht der Erziehung iſt; aber wachſame Gehülfen unſerer Arbeit, die ihren Erfolg ſichern helfen, wollen wir gewinnen.

Vor Allem weiſen wir nun auf einen Uebelſtand hin, der zwar im letzten Halbjahr in Folge nachdrücklicher Vermahnung weniger häufig, aber dennoch nur allzu oft vorgekommen iſt: es iſt die Gewohnheit mancher Eltern, ihre Kinder zum Zweck der Beihülfe bei häuslichen und Feld⸗Arbeiten, oder gar zur Mittheilnahme an Vergnügungen ohne Bedenken von dem Schulbeſuch zurückzuhalten, ohne vorher eingeholte Erlaubniß der Lehrer, oder gegen deren ausdrückliches Verbot. Die Schule wird da, wo eine dringende Nothwendigkeit zur Dispenſation eines Schülers vom Unterricht vorliegt, jede mögliche Rückſicht walten laſſen; aber ſie muß ſich auf's ſtrengſte jedem zufälligen Belieben und oft wiederkehrenden Verlangen widerſetzen. Freilich kann ſie dabei in die traurige Lage kommen, den Schüler da beſtrafen zu müſſen, wo die Eltern die Verſchuldung trifft; um ſo mehr ſollte aber von dieſen die unver⸗ brüchliche Ordnung einer öffentlichen Schulanſtalt geachtet und keine Verletzung derſelben veranlaßt werden. Wir haben faſt in allen Fällen, wo dieſe vorkam, zuletzt das Zugeſtändniß erhalten, daß, wenn zu gehöriger Zeit auf eine richtige Vertheilung der Arbeiten und Geſchäfte im Hauſe Bedacht genommen wird, faſt nie der Fall einer ungerechtfertigten und ſtörenden Verſäumniß des Unterrichts durch den Schüler einzutreten braucht. In dem vergangenen Schuljahre ſind wir aber genöthigt geweſen, auf die auch für die höhere Bürgerſchule gültigen geſetzlichen Beſtimmungender Schulordnung für Pädagogien und Gymnaſten§ 16 hinzu⸗ weiſen, wonach auf wiederholte Schulverſäumniſſe ohne Anzeige und Erlaubniß Ausſchließung aus der Schule erfolgen kann.

Wir heben einen zweiten Punkt hervor: es iſt die außerordentliche Nachläſſigkeit, Vergeß⸗ lichkeit und Unordnung, welche viele Schüler darin beweiſen, daß ſie zu ſpät in die Schule