Aufsatz 
Franz Bacon's Standpunkt und Methode / von Polack
Entstehung
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19. Sehmidt, Adolf, aus Oranienstein. 4 1 11.* Sesbert, Joseph, aus Wiesbaden. 1, Hlosphtanton. 12. Wober, Friedrich, aus Wiesbaden.[1. 4t, Christian, aus Montabnur,. 13. Wiesel, Hermun, aus Cronberg. 4 24 Bellinger, Emil, aus Hadamar- 14. Winter, Erust, aus Dillenburg.. Conr ad, Julius, aus Steinbrücken.

1 4.* Eilers, Auton, aus Mensfelden.

Classe I. 5. Nah dt, Herman, aus Bad-Ems.

18* Cramer, Adolf, uus Wiesbaden. 6, Felter, Theodor, aus Dauborn.

. 7. Friedmann, Paul, aus Königsberg in Pr. 1. ken. dene Neenehen eeche Siehnweteſen 2 Ar n dantus Wiesh 4e[9. v. Preuschen, August, aus Reichelsheim. rauss, Rudolf, au aden. 3 4 10. Schapper, August, aus Wiesbaden. 8* 49 1serge auhe c dan Piehricb. 11. Sohenck, Emii, aus Wiesbaden . chirm, Wilhelm, a. Scheuern. 12. Sehmitikenner, Adolf. Wies. . b 5 112. 17, Ade liesbaden. 5. 85 hneider, Auhust, aus Bretzenkeim. 13.* Tecklenburg Theodor, du Reichelshefm. 3 . Vonhausen, Ferdinand, aus Wehen* 3

9. Wolf, Otto, aus Wiesbaden.

Die öffentliche prüfung der Schüler des Realgymnasiums wird Montag den t. und Dienstag den 7. April Vormittags von 8 Uhr und Nachmittags von 2 ½ Unr in der Art Statt finden, dass mit der untersten Klasse begonnen wird. 1

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Zur Nachricht.

Hoher Ministerialresolution vom 20. Aug. v. J. zufolge soll das Realgymnasium für die Zukunft auf seinen edictmässigen Stand von drei Klassen zurückgeführt werden, deren oberste einen zweijährigen Cursus hat; die bisherigen vier Unterklassen aber werden zu einer städtischen höheren Bürgerschule unter einem eigenen Rector umgewandelt. Die Er- richtung einer Vorbereitungsklasse für das Realgymnasium soll durch angemessene Aen- derung des Lehrplans für die Unterklassen der Gymnasien und für die Realschulen des Landes, auf welchen Anstalten die Realgymnasiasten ihre Vorbildung erhalten, umgangen, resp. erst von dem nachgewiesenen Bedürfnis abhängig gemacht werden.

Zum Local des Realgymnasiums sollen die bisher zu Schulzwecken verwendet ge- wesenen Räume des hiesigen Münzgebäudes genommen werden, wo auch das chemische Laboratorium der Anstalt seinen Platz finden wird. 4

Diese neue Einrichtung tritt mit Ostern 1857 in's Leben.

Zugleich wird das publicum auf nachstehende, in Nr. 1 v. 10. Jan. d. J. des Verord- nungsblatts enthaltene Verfügung aufmerksam gemacht:

Die§§. 12, 13 und 14 der Verordnung vom 20. Januar 1845, die Prüfung der Candidaten für den öffentlichen Dienst betreffend, werden Höchster Entschliessung gemäss dahin abgeändert, dass künftig die Candidaten der Forstwissenschaft, der Berg- und Hüttenkunde und der Baukunde sich darüber auszu- weisen haben, dass sie die Maturitätsprüfung auf dem Realgymnasium oder einem inländischen Gelehrten- Gymnasium erstanden haben, wogegen die Zeit des Studiums auf einer Universität oder höheren tech- nischen Lehranstalt für die Studirenden der Forstwissenschaft von sechs Semestern auf fünf, für die Studirenden der Berg- und Hüttenkunde von fünf Semestern auf vier, für die Studirenden der Baukunde von sieben Semestern auf sechs herabgesetzt wird. 3

Die vorstehenden abändernden Vorschriften ünden keine Anwendung auf diejenigen Adspiranten der bezeichneten Fücher, welche zur Zeit der Publication gegenwärtiger Verordnung sich bereits auf einer Universität oder höheren technischen Lehranstalt befinden.