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richt, indem er mit dem ſchulpflichtigen Alter beginnt, bis zum 15. und 16. Jahre, und umfaßt alle Gegenſtände, welche der allgemeinen Bildung und dem praktiſchen Leben dienen. Bei dem ſtets wachſenden Verkehre Wiesbadens mit Fremden glauben wir hierbei, neben der höheren Geiſtesbildung, ein Hauptgewicht auf richtigen Gebrauch der Mutterſprache und auf möglichſte Ge⸗ wandtheit im Franzöſiſchen und Engliſchen legen zu müſſen. Es iſt demgemäß Grundſatz, daß die grammatiſche und wiſſenſchaftliche Seite der fremden Sprachen von einem deutſchen Lehrer behandelt werde, und daneben eine Franzöſin und Engländerin die Schülerinnen in Konverſation und Brief⸗ ſtil ausbildet. So lernt die uns anvertraute Jugend denken, und entbehrt doch nicht des Kön⸗ nens, ohne welches alles Wiſſen todte Gelehrſamkeit bleibt.
Um die Wirkſamkeit des Unterrichts nicht durch eine zu große, in einer Lehrſtunde verſammelte Anzahl Schülerinnen oder durch Ungleichartigkeit des Alters und der Kenntniſſe zu beeinträchtigen, werden mit Ausnahme des 9. und 8., alle Jahrgänge getrennt unterrichtet. Unſere Schule bietet dadurch einen Vortheil, welcher nur in ſo großen, mit ausgedehnten Lehrkräften verſehenen Anſtalten zu erreichen ſteht, und der von den Eltern noch immer nicht hinlänglich beachtet und gewürdigt wird. Die höhere Töchterſchule Wiesbadens gehört in dieſer Rückſicht zu den Töchterſchulen erſten Ranges, und ſteht darin den ähnlichen Anſtalten auch der größten Städte Deutſchlands nicht nach.— Die Trennung der beiden erſten Jahrgänge wird ſich im Laufe der Zeit noch ermöglichen laſſen.
2. Ueberſicht der behandelten Lehrgegenſtände.
Der Unterrichtsſtoff iſt nach Vierteljahren vertheilt, und dieſe Eintheilung durch a, b, c, d bezeichnet. Demnach bedeutet in der folgenden Ueberſicht a. die Zeit vom 1. April bis 1. Juni, b. die Zeit vom 1. Juni bis 1. October u. ſ. w.
Unter theoretiſchen Aufſätzen verſtehen wir ſolche, welche zu Hauſe angefertigt, vollſtändig korrigirt, durchgenommen und kopirt werden: unter praktiſchen die in der Schule raſch niedergeſchrie⸗ benen, nur im Allgemeinen beſprochenen und weniger eingehend korrigirten. Jene ſollen vorwaltend das Wiſſen, dieſe vorwaltend das Können fördern.
Um deutlicher hervortreten zu laſſen, wieviel von der zum Sprachunterrichte beſtimmten Zeit wir auf die einzelnen Seiten desſelben verwenden, iſt in der Ueberſicht das Theoretiſche von dem Praktiſchen durch die Wörter Sprachkenntniß und Sprachfertigkeit getrennt, und das Ueberſetzen, das Uebertragen und das unmittelbare Anwenden z. B. durch Eng⸗ liſch-Deutſch, Deutſch⸗Engliſch und ganz Engliſch bezeichnet.
Durch Unterſtufe, Mittelſtufe, Oberſtufe iſt die pſychologiſche Eintheilung der Schule angedeutet, und dabei die Kombination Anſchauung, Gedächtniß, Verſtand; Ge⸗ dächtniß, Anſchauung, Verſtand; Verſtand, Gedächtniß, Anſchauung zu Grunde gelegt.
Im deutſchen, als der Centralwiſſenſchaft, fallen die Stufen des Unterrichtsſtoffes mit den pſychologiſchen Stufen zuſammen; bei den ſucceſſiv beginnenden Lehrgegenſtänden kann dies ſelbſtverſtändlich erſt in der Mittel⸗ oder Oberſtufe eintreten.


