XII. Mittheilungen für das nächste Schuljahr.
Das nächste Schuljahr beginnt am 16. September Il. J. Die Eintrittsanmeldungen werden vom 14. September angefangen im I. Stocke des Schulgebäudes auf dem Leipziger Platze entgegen- genommen werden. Schüler, welche der Anstalt schon angehörten, haben hiezu ihr letztes Semestralzeugnis vorzuweisen, ihr auf der aufgelegten Drucksorte sorgfältig abgefasstes Nationale in 2 Exemplaren abzugeben und 1 fl. Lehrmittelbeitrag zu erlegen. Aufnahmswerber, welche von anderen Anstalten kommen, haben sämmtliche Studienzeugnisse, das letzte mit der vorgeschrie- benen Abmeldungsformel versehen, und den Impfschein vorzu- weisen.
Schüler, welche in die erste Classe des Gymnasiums ein- treten wollen, müssen in Begleitung ihrer Eltern oder sonstiger Angehöriger erscheinen und durch den Tauf- oder Geburtsschein nachweisen, dass sie noch im laufenden Jahre das 10. Lebensjahr beendigen; auch ist der Impfschein beizubringen. Wenn sie eine öffentlichen Volksschule besucht haben, so ist das betreffende Zeugnis vorzulegen. Alle aber haben sich einer Aufnahmsprüfung aus der deutschen Sprache dem Rechnen und der Religion zu unterziehen. Verlangt wird bei derselben hinreichende Fertigkeit im Soryehen Lesen und Schreiben der deutschen Sprache, Kenn- tnis der Elemente der Grammatik, eine genügende Uebung in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen unbenannten Zahlen und diejenigen Kenntnisse in der Religion, welche in den vier ersten Jahrescursen der Volksschule erworben werden können.
Fällt die schriftliche Prüfung befriedigend aus, so kann den Schülern, welche in dem von einer deutschen öffentlichen Volks- schule ausgestellten Zeugnisse über die 4. Classe in diesen Gegen- ständen mindestens die Note„gut“ erhalten haben, die mündliche Prüfung erlassen werden. Letzteres kann auf Grund der Note „gut“ in diesem Zeugnisse auch mit der Prüfung aus der Religion geschehen. Dagegen werden Schüler, bei denen die schriftliche Prüfung entschieden ungenügend ausgefallen ist, zur mündlichen Prüfung überhaupt nicht zugelassen, sondern sofort zurück- gewiesen.
Diejenigen Schüler der übrigen Classen, welche eine Auf- nahms- oder Nachtragsprüfung zu bestehen haben, müssen diese ebenfalls am 16. oder 17. September ablegen.


