Aufsatz 
Goethe als Erzieher / von Otto Paulus
Entstehung
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Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes folgenden Woche eines Unterrichtsvierteljahrs erfolgen. Doch ſoll für die Abmeldung zu Weihnachten und Oſtern die Friſt nicht vor dem 2. Januar und 1. April ablaufen.

4.

Die Sommeferien beginnen in dieſem Jahr Freitag den 5. Juli nachmittags, die Herbſt⸗ ferien Sonnabend den 28. September.

5. Das neue Schuljahr wird Montag den 8. April, nachm. 3 ½ Uhr, mit einer gemeinſamen

Andacht eröffnet werden. Am Vormittage desſelben Tages von 8 Uhr an findet die Aufnahme⸗ prüfung der neu zugehenden Schüler ſtatt, ſoweit dieſe nicht ſchon am 22. März geprüft worden ſind.

Caſſel, am 16. März 1907.

Dr. Fr. Heußner.