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Von den Reſkripten der vorgeſetzten Behörden verzeichnen wir:
März 1870. Die vereinten evang.⸗proteſtantiſchen Conſiſtorien überſenden Abſchrift des Erlaſſes des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums, die Ferien der höheren Lehranſtalten betreffend.
April 1870. Dieſelben zeigen an, daß der vorgelegte Lektionsplan für das Sommerhalb⸗ jahr 1870 vom Königl. Provinzial⸗Schulkollegium genehmigt worden ſei.
April 1870. Dieſelben theilen mit, daß vom Magiſtrat die Koſten für die Einrichtung von Hilfsklaſſen im Waiſenhauſe bewilligt worden.
Mai 1870. Das Königl. Provinzial-⸗Schulkollegium überſendet einen Erlaß des Königl. Miniſteriums der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, die Anſchauungs⸗ mittel für die Vorbereitung der Kenntnis des neuen Mas⸗ und Gewichtsſyſtems betreffend.
Mai 1870. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium erfordert Bericht über die bei den halbjährigen Cenſuren der Schüler gebräuchlichen Prädikate.
Juni 1870. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium theilt das Circularſchreiben des Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten mit, den ſechsmonat⸗ lichen Curſus für Civileleven an der Central⸗Turnanſtalt für das Jahr 1870 betreffend, und fordert zur Anmeldung auf.
Juni 1870. Die vereinten evang.⸗proteſtantiſchen Conſiſtorien theilen mit, daß der Lehrer Dr. A. Fritſch vom Königl. Provinzial⸗Schulkollegium beſtätigt worden ſei, und beauf⸗ tragen den Direktor mit der Verpflichtung desſelben.
Oktober 1870. Die vereinten evang.⸗proteſtantiſchen Conſiſtorien überſenden Abſchrift der Verfügung des Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums, durch welche der Direktor und die Lehrer Seibt und Dr. Noll zu Mitgliedern der Prüfungskommiſſion für Lehrerinnen ernannt werden.
November 1870. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium erfordert Anzeige über die Gehaltsbezüge des Schulpedellen.
Dezember 1870. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium weiſt, im Verfolg der über das Gutachten des Prof. Dr. Virchow eingeforderten Berichte, auf die Wichtigkeit der Angelegenheit und auf diejenigen Maßregeln, insbeſondere auch methodiſchen und erziehlichen Geſichtspunkte hin, welche den gerügten Üübelſtänden abzuhelfen geeignet ſeien.
Dezember 1870. Die vereinten evang.⸗proteſtantiſchen Conſiſtorien theilen Abſchrift des Magiſtratsbeſchluſſes mit, durch welchen das Geſuch der Hilfs⸗ und proviſoriſchen Lehrer um definitive Anſtellung abgelehnt wird.
Januar 1871. Das Königl. Provinzial⸗Schulkollegium theilt den die höhere Bürgerſchule betreffenden Theil des Berichtes des Civillehrers Dr. Euler in Berlin über das Turn⸗ weſen in den höhern Schulen der Provinz Heſſen⸗Naſſau mit, fordert zur Abſtellung der gerügten Mängel auf und verlangt Anzeige zum 1. April, was in dieſer Beziehung geſchehen ſei.
Januar 1871. Die vereinten evang. ⸗proteſtantiſchen Conſiſtorien theilen mit, daß die ſtädtiſchen Behörden die Bewilligung von 300 fl. jährlich für Lehrmittel für die Jahre 1871 und 1872 verlängert haben.


