Aufsatz 
Zur Schulreformfrage
Entstehung
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wirkenden ſein, ſie ſollen auch möglichſt ausreichen; für die Erziehung durch Unterricht nehmen wir ein größeres Maß von Kräften in Anſpruch, wie es ſich eben nur aus der Vereinigung der Familien oder durch die thätige Mitwirkung der größeren Gemeinſchaften ergibt. Aus der für den beſon⸗ deren Zweck der Jugendbildung ſich ſchließenden Gemeinſchaft entſteht die Schulgemeinde; die weiteren Gemeinſchaften ſind bekanntlich Gemeinde, Kirche, Staat. In dem Grundſatze aber, daß die Erziehung Sache der Familie ſei und bleiben müſſe, iſt eigentlich ſchon der andere enthalten, daß das Schulweſen nicht lediglich Staatsſache ſein kann. Denn wenn doch die Schule als miterziehend gedacht werden muß, ſo iſt es offenbar für die Schulverfaſſung nothwendig, daß ſie ſich nicht auf die weiteſte Gemeinſchaft, gewiſſermaßen den an⸗ dern Pol der engſten, den Staat, zunächſt und hauptſäch⸗ lich ſtütze.

Dennoch wird das natürliche Intereſſe des Staates an der Jugendbildung von niemand irgendwie beſtritten werden. Von keiner der vielen Definitionen des Staates und ſeines Zweckes gelangt man zu der Behauptung, es ſei ihm gleich⸗ giltig, unter welchen Bedingungen die nächſte Generation aufwachſe, von allen vielmehr zu der entgegengeſetzten, daß er auf die Entwickelung derſelben zu möglichſter und allſei⸗ tiger Tüchtigkeit das größte Gewicht zu legen habe. Verlangt nun dieſes Intereſſe eine ſeiner Lebhaftigkeit entſprechende Bethätigung, ſo könnte man freilich zu der Idee des Staats⸗ ſchulweſens gelangen; denn es gäbe ſcheinbar keine nachdrück⸗ lichere und wirkſamere Wahrung desſelben, als wenn der Staat unmittelbar ſelbſt alle diejenigen Veranſtaltungen träfe, welche die Heranbildung der Jugend zu jener Tüchtigkeit vermitteln könnten, und auf die Schulen, welche neben den ſeinigen entſtänden, wenigſtens einen maßgebenden Einfluß