ziehen, in welcher Weise der Unterrichtsverteilungsplan zu Ostern 1892 umzugestalten und die Lehrpläne für die einzelnen Fächer neu zu régeln sein werden.
8) Provinzial-Schulkollegium übersendet am 11. September ein Exemplar des von dem Kaiserlichen Bibliothekar Dr. Hottinger in Strafsburg i. E. herausgegebenen Werkes„Die Welt in Wort und Bild“ und bestimmt gemäls einem Ministerial-Erlasse vom 6. September, daſs es an einen Schüler verschenkt werde, der zu einer ernsteren Lektüre herangereift sei und einer Familie angehöre, in welcher man das Werk als ein Haus- und Familienbuch mutmalslich schätzen werde.(Das Exemplar wurde durch Beschluls der Lehrerkonferenz dem Unterprimaner Rudolf Lex aus Wiesbaden als Geschenk überwiesen.)
9) Durch eine telegraphische Depesche benachrichtigt das Provinzial-Schulkollegium den Direktor am 22. September, dals auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs am folgenden Tage zur 100 jährigen Wiederkehr des Geburtstages Körners eine Schulfeier zu veranstalten sei.
10) Provinzial-Schulkollegium sendet im Verfolg seiner Rundverfügung vom 1. September(s. Nr. 7) Abschrift eines Ministerial-Erlasses vom 22. Juli zu vertraulicher Benutzung bei der den Lehrerkollegien aufgetragenen Beratung über Lehrpläne, Lehraufgaben und Hausarbeit.
11) Provinzial-Schulkollegium übermittelt der Anstalt unter dem 2. Oktober 1891 ein Exemplar des Bildes von Jahn als Geschenk zur Ausschmückung der Turnhalle.
12) Der Herr Unterrichtsminister macht in einem Erlasse vom 12. August 1891 darauf aufmerksam. dals bei der dauernden Anlage von Anstaltskapitalien, deren Unterbringung nicht anderweit mit zweifelloser Sicherheit und unter günstigen Bedingungen erfolgen könne, sich die Eintragung in das Staatsschuldbuch empfehle.
13) Provinzial-Schulkollegium teilt der Direktion unter dem 7. Oktober einige Bemerkungen mit, zu denen die Durchsicht der von den Gymnasial-Anstalten der Provinz zu Ostern 1891 veröffentlichten Jahresberichte dem Herrn Unterrichtsminister Anlafs gegeben hat.
14) Das Königliche Consistorium ersucht die Direktion am 18. November den evangelischen Abiturienten, welche sich dem Studium der Theologie widmen wollen, von den Bedingungen Kenntnis zu geben, unter denen Theologiestudierende aus dem Evangelischen Central-Kirchenfonds Stipendien er- halten können.
15) Provinzial-Schulkollegium verfügt am 11. Januar 1892 im Auftrage des Herrn Ministers, dals die von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige empfohlene Schrift des Generalmajors z. D. F. Wolf „Die That des Arminius“ für die Schülerbibliothek angeschafft werde.
16) Ein Ministerialerlals vom 24. Dezember 1891, mitgeteilt durch Verfügung des Provinzial- Schulkollegiums vom 12. Januar 1892, empfiehlt nachdrücklich die Sorge für die Lüftung und Reinhaltung der Turnhallen.
17) Provinzial-Schulkollegium sendet am 12. Januar 1892 Abschrift einer durch Allerhöchsten Erlaſs vom 1. Dezember 1891 genehmigten Bekanntmachung des Königlichen Staatsministeriums betreffend Anderungen in dem Berechtigungswesen der preufsischen höheren Lehranstalten.
18) Provinzial-Schulkollegium übersendet unter dem 16. Januar 1892 die vom Herrn Unterrichts- minister am 6. Januar erlassenen organisatorischen Verfügungen, nämlich 1) Lehrpläne und Lehr- aufgaben für die höheren Schulen, 2) Ordnungen der Reifeprüfungen und der Abschlufs- prüfungen nach dem sechsten Jahrgange der neunstufigen höheren Schulen. Der Herr Minister hat bestimmt. dafs die neuen Lehrpläne mit Beginn des Schuljahres 1892/93, die Ordnungen der Ent- lassungsprüfungen und der Abschlufsprüfungen mit Schluls des Schuljahres zur Durchführung gelangen.


