Aufsatz 
Zur Geschichte des alten Gymnasiums zu Montabaur
Entstehung
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erhielt. Die Leitung des Turnunterrichts übernahm im Sommer 1869 der Bezirksfeldwebel Mann zu Montabaur, welchen die Kollegen Breuer, Dr. Iltgen und Schmitz mit aner⸗ kennenswerther Bereitwilligkeit unterſtützten. Veränderungen im Lehrerkollegium erfolgten zu Michaelis 1869 durch die Verſetzung des Candidaten Kunſt au die Elementarſchule in Hadamar und Neujahr 1870 durch die Beförderung des Reallehrers Reichwein zum Dirigenten der Realſchule in Oberurſel. An die Stelle des Erſteren trat der Lehrgehülffe Fr. J. Groos zu Aßmannshauſen als ordentlicher Elementarlehrer; zum Erſatz für Herru Reichwein wählte das Kuratorium den Candidaten des höheren Schulamts A. Franken aus Mülheim a. d. R., welchem ſeitens der vorgeſetzten Behörde die gleichzeitige Ablegung des Probejahrs und die kom⸗ miſſariſche Verwaltung der vakanten Lehrerſtelle am Progymnaſium geſtattet wurde,

Um ein einheitliches Zuſammenwirken aller Kräfte zu erreichen, hat ſich das Lehrerkollegium über die Vertheilung des Lehrſtoffes, die Methode des Unterrichts in den einzelnen Fächern u. ſ. w. in zahlreichen, gewöhrlich jeden Mittwoch Abend abgehaltenen Konferenzen geeinigt. Die Ergeb⸗ niſſe dieſer Berathungen ſollen im nächſten Programme mitgetheilt werden. Hier bemerke ich nur, daß der im abgelaufenen Schuljahr befolgte Lehrplan dem vereinbarten in ſofern nicht völlig ent⸗ ſpricht, als die beſonderen Schwierigkeiten, welche mit der Umwandlung der Anſtalt verknüpft waren, in einzelnen Punkten Abweichungen geboten. Mit dem Beginn des kommenden Schuljahres wird der feſtgeſtellte Lehrplan in allen ſeinen Theilen konſequent zur Durchführung gelangen.

Was die Realſchüler betrifft, ſo iſt ein Geſuch des Kuratoriums, den Sekundanern die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Militairdienſte zu verleihen, durch das Kgl. Provinzial Schulkollegium der Genehmigung des Herrn Miniſters erfolgreich empfohlen worden; das Mi⸗- niſterium hat unter dem 3. Februar 1870 verfügt,daß bei dem Progymnaſium zu Montabaur und der hoͤhere Bürgerſchule zu Ems mit denjenigen Schülern, welche bei der Umgeſtaltung bei⸗ der Anſtalten in ihre jetzige Form ausnahmsweiſe vom Lnteiniſchen diſpenſirt worden ſind, zu Oſtern d. J., ſofern ſie von den reſp. Rektoren für hinlänglich vorbereitet gehalten werden, eine Abgangsprüfung nach Maßgabe der für die höhere Bärgerſchule zu Wiesbaden genehmigten Inſtruktion*) im Beiſein eines Commiſſarius des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗ kollegiums abgehalten werde. Ueber das Reſultat der Prüfung vergleiche die Schulnach⸗ richten.

Die Reviſion des Progymnaſiums zum Zwecke ſeiner definitiven Anerkennung wird

*) Abgedruckt im Allgem. Naſſ. Schulblatt, Jahrgang 1868 Nr. 18.