Aufsatz 
Das Streben der Könige von Frankreich nach der römischen Kaiserkrone
Entstehung
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9 II. Auszüge aus einzelnen Verfügungen.

1. Durch Rundverf. v. 12. März v. J. wird gemäss Minist.-Erl. von neuem darauf hin- gewiessen, dass in den Abgangszeugnissen die Aufenthaltsdauer in der von dem betreffenden Schüler zuletzt besuchten Klasse, insbesondere die Dauer des Besuchs der Unter- und der Oberprima bestimmt anzugeben sei.

2. Die Verf. v. 28. März v. J. teilte mit, dass der seitherige wissenschaftliche Hilfsleh- rer Dr. Otto zum Oberlehrer ernannt und in dieser Eigenschaft vom 1. April ab dem hie- sigen Gymnasium überwiesen sei.

3. Durch Rundverf. v. 7. Mai wurde eröffnet, dass nach einem Erlass des Herrn Finanz- ministers die Abiturienten von Lehranstalten mit 9jährigem Kursus beim Eintritt in die Verwaltung der indirekten Steuern von der für die Supernumerare vorge- schriebenen Prüfung zu entbinden seien, sofern sich nicht aus dem Reifezeugnis Bedenken dagegen ergeben.

4. Die Rundverf. v. 18. Mai brachte zur Kenntnis, dass von der Reimerschen Verlagshand- lung in Berlin die Kiepertsche Wandkarte der deutschen Kolonien(einschl. Ostasiens mit Kiautschou), darstellend ganz Afrika und die südl. Hälfte Europas sowie das deutsche Reich in einer Grössenvergleichskarte, zum Aufhängen fertig, bei Abnahme einer bedeu-

tenderen Anzahl v. Exempl. zu dem niedrigen Preise von 4 abgegeben werde.

5. Durch Rundverf. v. 11. Juni wurde das zum 10. Jahrestage der Thronbesteigung S. Majestät des Kaisers in der Schriftenvertriebsanstalt zu Berlin erschienene Schriftchen Kaiser Wilhelm II. von Generalmajor Z. D. von Schmidt zur Anschaffung seitens der Schüler und für die Schülerbibliothek empfohlen.

6. Durch Rundverf. v. 27. Juni erfolgte die Mitteilung, dass das anlässlich des Ablaufs einer zehnjährigen Regierungszeit S. Majestät des Kaisers und Königs unter Mitwirkung hervorragender Fachleute von Büxenstein herausgeg. PrachtwerkUnser Kaiser von Be- hörden und Anstalten bis 31. Juli zu dem Vorzugspreise von 4 bezogen werden könne. Von der Verlängerung dieser Bezugsfrist Zunächst bis zum 15. Sept. v. J., dann bis zum 1. Febr. d. J., gaben die Rundverf. v. 23. Aug. und 24. Nov. Kenntnis.

7. Anlässlich des durch Sturz beim Radfahren herbeigeführten Todes zweier Primaner eines Gymnasiums der Provinz wies das Kgl. Prov.-Schulkollegium durch Rundverf. v. 16. Juli darauf hin, dass den Schülern Vorsicht und Masshaltung beim Radfahren ernstlich ans Herz zu legen sei.

8. Mit Rundverf. v. 12. Aug. wurden von dem unter 6 gedachten Werke 4 Exemplare mit dem Bemerken übersandt, dass nach der Bestimmung des Herrn Ministers dieselben als Prämien an fleissige und befähigte Schüler verliehen werden sollten.

9. Durch Reskript. v. 17. Aug. wurde dem Prof. Hesse für die Zeit v. 3. bis 15. Okt. behufs Teilnahme an dem naturwissenschaftlichen Kursus in Frankfurt a. M. Urlaub pewilligt.

10. Durch Rundverf. v. 15. Okt. wurde der Minist.- Runderl. v. 20. Mai betr. die Ver- hütung der Uebertragung ansteckender A ugenkrankheiten in den Schulen nebst einer speziellen Anweisung dazu mitgeteilt.

11. Die Rundverf. v. 22. Okt. bestimmte, dass am Tage der Urwahlen zum Landtage der Unterricht in der Weise zu beschränken sei, dass allen an der Anstalt beschäftigten Personen die Möglichkeit, ihr Wahlrecht auszuüben, gesichert werde.

12. In der Rundverf. v. 21. Nov. wird die schon seit 1895 geltende Verordnung, dass das Schulgeld des ganzen Quartals für jeden Schüler zu zahlen ist, der nicht spä- testens am 1. Tage des Kalenderquart alis peim Direktor abgemeldet ist, bezügl. des Ostertermins dahin ergänzt, dass die Abmeldunz zu diesem Termine in der auf den- Schulschluss folgenden Woche zu vollziehen ist, bei früherem Fall des Osterfestes aber die Abmeldungsfrist bis zum 1. April zu verlängern ist, wenn sie schon vor die- sem Tage ablaufen würde.