— 31— ein natürliches Recht auf alles, was es vermag(summum ius ad omnia quae potest). Demgemäß iſt ſein Sittlichkeitsbegriff durchaus unzureichend, weil er von der natürlichen ſittlichen Anlage und ſittlichen Beſtimmung des Menſchen abſieht. Indem nun Spinoza ſeine Politik aus ſeiner Ethik ent⸗ wickelt, leidet auch ſeine Politik unter dem Mangel eines befriedigenden Sittlichkeitsbegriffes. Er kann infolgedeſſen weder die ſittlichen Aufgaben des Staates, noch die ſittlichen Pflichten der Unterthanen völlig würdigen. So gewiß nun aber Spinozas Staatslehre in der Hauptſache mit ſeinem geſamten philoſophiſchen Syſtem ſteht und fällt ¹³, ſo gewiß enthält ſie doch auch manche wichtige Einzel⸗ heiten, die mit ihren philoſophiſchen Vorausſetzungen nicht in Einklang zu bringen ſind, die aber gerade darum überraſchenden politiſchen Scharfblick bekunden. Solche Ergebniſſe ſind zum großen Teile daraus zu erklären, daß Spinoza bei der ſpekulativen Konſtruktion des Staates oft unwillkürlich die geſchicht⸗ liche Erfahrung zu Rate zieht. Er gelangt jedoch trotzdem nicht zu der Einſicht, daß die Politik eine Erfahrungswiſſenſchaft iſt, und da er ſich ſonach auch nicht entſchließen kann, den Weg der Spekulation zu verlaſſen und zur vorwiegend empiriſchen Betrachtungsweiſe überzugehen, ſondern, ſtatt von der Er⸗ fahrung auszugehen, dieſe nur gelegentlich zur Veranſchaulichung ſeines ſpekulativen Denkens heranzieht, ſo hat er es verſäumt, aus der Erfahrung die nötigen Folgerungen zu ziehen und hat ſich mit halben Ergebniſſen begnügt. So gewinnt er z. B. die Überzeugung, daß die Menſchen von Natur einen ſtaatsbürgerlichen Zuſtand erſtreben(Tr. pol. cap. VI,§ 1), und daß es unmöglich iſt, ihn aufzulöſen, aber er ſchreitet nicht vor zu der naheliegenden Einſicht, daß ein völlig recht⸗ und ſtaatloſer Natur⸗ zuſtand überhaupt unmöglich iſt, ſondern läßt den in Wahrheit mit dem Menſchen zugleich gegebenen Staat durch Vertrag aus dem„Krieg aller gegen alle“ hervorgehen. Daß er ſich dieſe Zurückhaltung deshalb auferlegt habe, weil er die Gefahr ahnte, mit ſeinen ſpekulativen Vorausſetzungen in Wider⸗ ſpruch zu geraten, wird man von einem ſo mutigen Freunde der Wahrheit ſchwerlich annehmen dürfen; man muß vielmehr feſtſtellen, daß er ſich da, wo er der Bahn empiriſchen Denkens rückſichtsloſer folgt, thatſächlich in Widerſprüche verwickelt.
Man wird von Spinoza nicht behaupten können, was man einem Macchiavelli nachgerühmt hat, daß er„von allen, die einen Staat meinten konſtruieren zu können, ohne Vergleich der Größte“ ſei. ¹⁴ Ungerecht aber iſt es, zu behaupten, daß alle praktiſchen Vorſchläge„des mit Menſchen und Dingen wenig vertrauten Einſiedlers“ wirklich keine Beachtung verdient hätten.““ Der Denker, der als der einzige Mann ſeiner Zeit den eminent praktiſchen Vorſchlag der allgemeinen Volksbewaffnung gemacht hat, ſollte über dieſen Vorwurf erhaben ſein. Daß allerdings ſeine Staatslehre ein Jahrhundert lang die ihr gebührende Beachtung nicht gefunden hat, während die viel geringerwertige Theorie eines Rouſſeau Weltberühmtheit erlangte, iſt richtig. Aber mag immerhin die Ausbeute an praktiſch ver⸗ wertbaren Gedanken gering ſein, das Studium der politiſchen Schriften Spinozas wird jedem, der ſich damit beſchäftigt, eine Fülle von Anregungen und Belehrungen bieten; denn dem Gedankengange eines wahrheitſuchenden genialen Mannes zu folgen, mag er bisweilen auch vom rechten Pfade abirren, iſt immer lehrreich..
ꝛ3 Ebendaſ., S. 236. ¹ J. Burkhardt, Die Kultur der Renaiſſance, 5. Aufl., Leipzig 1896, Bd. 1, S. 84. ⁵⁴ R. von Mohl, Die Geſchichte und Litteratur der Staatswiſſenſchaften, Bd. 1, S. 235.
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