konnte, weil die reduplikationssilbe gleichsam nur als ein vorschlag galt und die wortform recht eigent- lich mit der wurzelsilbe anhob(also nicht*fe-hälla für*fe-fälla, he-zaita für uhe-haita), musste in wörtern mit anlautendem s, sp, st das gefühl für vorhandene reduplikation am ehesten verloren gehen: es musste ein derartig redupliciertes präteritum dem sprachbewusstsein als ein mehr einiges gebilde vor- schweben. Darum unterlag das inlautende s der gesetzmässigen wandlung in z. Eine übertragung der norm auf wörter mit einfachem s im stammanlaut kann nicht verwundern: germ.*se-sba ergab *se-25()(an. sera).
Dieser ersatz des inlautenden s durch 2//(*Seꝛο,*sezbumd) ist ein vollwichtiger beweis für die tonlosigkeit der reduplikationssilbe in urgermanischer zeit.¹) Indes gieng dies altererbte betonungs- princip zu gunsten der anfangsbetonung verloren, gleichwie in den übrigen formen des einfachen zeit- worts der freie urindogermanische accent auf die anfangssilbe gebannt worden war.
Der erkenntnis, auf welchem wege die reduplicierten präterita innerhalb des westgermanischen sprachgebietes den wandel in ablautende vollzogen, dient jene vor- aussetzung durchgeführter reduplikationsbetonung zur wesentlichsten grundlage.
Wenn man daau die gleichmässige gestaltung der bezüglichen formen in den einzelnen west- germanischen mundarten beachtet, kann man die annahme nicht von der hand weisen, dass eine in accentverhältnissen gegebene direktive aus einer gemeinsamen sprachperiode kaum für eine so überein- stimmende sonderentwicklung ausreichend gewesen sein kann. Die für die einzelnen westgermanischen sprachzweige anzunehmende verschiedenartige behandlung der hellvokalischen und dunkelvokalischen reduplikationspräterita²) und hinwiederum die gleichförmige bildung dieser zeitformen innerhalb einer jeden der beiden hauptgruppen macht es unzweifelhaft, dass bereits in einer gemeinwest- germanischen periode, d. h. in einer zeit, wo die mundarten des westgermanischen ge- bietes, ohne durch feste sprachgrenzen abgesondert zu sein, in steter beziehung und sprachlichem austausch standen, die verkürzung der präterita sich im wesentlichen vollzog.
I. Verba mit a, ai, in der wurzelsilbe des reduplicierten präteritums.
Die vorstufe jener verkürzung bildet bei a-, ë- und ai-haltigen stämmen ein allen westgerma- nischen dialekten gemeinsamer vokalschwund in unbetonter innensilbe: 1. pl.*ske-raldum( ske-zal- dumſa]= Sske-salduma) wurde zu skerldum, entsprechend*spe-raldum zu*sperldum, sle-raldum zu sterldum; die stämme mit innerem und ai müssen dabei die zwischenstufen e, beziehungsweise à(0) durchgemacht haben: re-rédum re-redum rerdum, ske-raidum(*ske-zuidumſa]=*ske-suibuma) Eske- rudum skerdum, sg. skerh(*skerah=*sKeraip).
Wenn man mit der annahme einer solchen kürzung die betreffenden vokale einen gang durch- machen lässt, wie er mit dem gleichzeitigen westgermanischen lautstande ausserhalb der reduplicierten präterita sich nicht deckt, so wird damit keineswegs ein ungesetzlicher schritt gefordert. Auf dem gebiete des reduplikationspräteritums drängte das streben nach sprachlicher verein- fachung hand in hand mit dem systemzwang, den die kürzere bildung der weit an zahl überwiegenden starken präterita ausübte, so sehr zum ausfall unbetonter zwischen- vokale, wie es eben auf keinem anderen gebiete der fall sein konnte. In dieser hinsicht sind die reduplicierten präterita allerdings'ein exceptionelles gebiet': da die einschlägigen lautgesetze
¹) Vgl. die note ²) auf s. 10.
²) Die untersuchungen von Scherer, auf denen Sievers in der hauptsache fusst, enthalten die eine richtige erkenntnis, dass die verba— vielmehr die präterita— mit a, i, ai sich anders entwickelten als die mit 0, au, d, indem bei jenen der vokal absorbiert wurde, bei diesen dagegen bewahrt blieb. Diese voraussetzung darf allerdings nur für das westgermanische gelten; die durchführung im einzelnen ist verfehlt, weil in allen füllen der innere konsonantenschwund für jeden einzeldialekt als berechtigt ausgegeben ist. Keinen selbständigen wert kann die arbeit von Pokorny bean- spruchen, die sich nur zum geringsten teile mit der kürzung der reduplicierten präterita beschäftigt, vor allem ohne rück- sichtnahme auf den ausfall der inneren konsonanz; hinsichtlich des vokalismus bewegt sie sich in dem Scherer-Sievers- schen gesichtskreisse. Anders die ausführungen von J. Schmidt, der den unterschied zwischen hell- und dunkelvokalischen präteriten verwirft und mit der haltlosen annahme einer verdumpfung der hellen vokale(hehald*hehold*heold) sämt- liche präterita eines eo teilhaftig sein lässt, das bei dunklem vokalstande des präsens infolge des anklangs von*hleop (an. h76p): hlaupa u. ä. an*eosa(an. X †a): Kaus bewahrt geblieben, bei hellem vokalismus aber, wo ein solcher halt fehlte, in æ(*heold zu ahd. 461) kontrahiert worden sein soll; konsonantenausfall ist in gleichem umfange wie bei Scherer angenommen. Dass man berechtigt ist für die altnordischen formen eine besondere erklärung zu suchen', hat Hoffory betont und im einzelnen ausgeführt. Uber den standpunkt Holthausens vgl. die bemerkung s. 10¹).


