Aufsatz 
Zur Lebensgeschichte des Dichters und Malers Friedrich Müller / Oertel
Entstehung
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3) Durch einen Bergvorsprung soll ein Eisenbahntunnel geführt werden, welcher in zwei gegebenen Punkten A und B ein- und ausmündet. Unter der Voraussetzung, dass man von einem dritten Punkte C aus nach A und B sehen und messen kann, soll die Richtung des Tunnels gegen die Linie CA sowie auch die Länge desselben bestimmt werden.

4) Ein gegebenes dreiseitiges Prisma in drei inhaltsgleiche Tetraeder zu zerlegen.

IV. Verfügungen der vorgesetzten Behörde.

1) Unter dem 28. Mai 1874 empfiehlt der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegen- heiten die Anschaffung von ConzeHeroen- und Göttergestalten der griechischen Kunst und vonDenkmäler der Baukunst, herausgegeben von Studirenden der Königlichen Bau-Akademie zu Berlin für die Lehrerbibliothek der Anstalt.

2) Erlass des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 11. Juni 1874, mitgetheilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 4. Juli 1874, wonach in Folge von Verhandlungen der verbündeten deutschen Regierungen eine Einigung über die gegenseitige Anerkennung der Maturitätszeugnisse der Gymnasien erzielt worden ist. Demgemäss sind vom Michaelistermin 1874 ab die von den ausserpreussischen deutschen Gym- nasien ausgestellten Maturitätszeugnisse als den preussischen gleichgeltend anzusehen, und bedarf es daher für Preussen einer ausdrücklichen Anerkennung derselben seitens des Herrn Ministers nicht mehr.

3) Ministerial-Verfügung vom 20. Juni 1874, durch welche auf das Werk des Grafen von StillfriedFriedrich Wilhelm III. und seine Söhne aufmerksam gemacht wird.

4) Circular-Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 21. August 1874, in welcher die Erwartung ausgesprochen wird, dass die Feier des Sedanfestes auf eine würdige, zur Erweckung warmer Vaterlandsliebe geeignete Weise geschehen werde.

5) Provinzial-Schulkollegium theilt unter dem 25. November 1874 eine Ministerial-Ver- fügung vom 20. November 1874 in Abschrift mit, durch welche bestimmt wird, dass im Pro- gramm oder in einer geeigneten Zeitschrift darüber Auskunft gegeben werden soll, ob in der Bib- liothek der Anstalt wichtige und seltene alte Drucke oder Handschriften enthalten sind.(Vergl. S. 38.)

6) Der Herr Minister macht unter dem 27. November 1874 auf die bei Nieter in Berlin erschie- nenen, dem Unterrichte in der Geschichte und im Zeichnen dienenden Bildertafeln aufmerksam.

7) Königliches Provinzial-Schulkollegium theilt d. d. 21. December 1874 mit, dass der Herr Minister den ferneren Gebrauch des Lehrbuches der katholischen Religion von Conrad Martin verboten habe, da es an sehr erheblichen wissenschaftlichen, didaktischen und päda- gogischen Mängeln leide, und veranlasst die Direktion, demnächst ein anderes Bischöflicherseits approbirtes und für die Anstalt geeignetes Lehrbuch der Religion zur Einführung vorzuschlagen.

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